Kurzfristige Untervermietung für Mieter vereinfachen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

195
weniger gut: -219
gut: 195
Meine Stimme: keine
Platz: 
2084
in: 
2017

Die kurzfristige Untervermietung sollte immer möglich sein, wenn mindestens 50 % der Fläche selbst verwendet werden. Eine Zustimmung des Vermieters sollte nicht erforderlich sein. Auch als Mieter geht es um den eigenen Lebensraum der und den Ausdruck der eigenen Lebenseinstellung.

Für Stuttgart würde es die Attraktivität und die wahrnehmbare Aufgeschlossenheit der Stadt öffentlichkeitswirksam positiver beeinflussen. Stuttgart hat ja nicht gerade den Ruf der größte Innovator zu sein. Weiterhin können auch die Einnahmen der Stadt erhöht werden, zum Beispiel mit einem Modell, wie es die Stadt Paris macht.

Kommentare

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Ob eine Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung notwendig ist, regelt normalerweise der Mietvertrag und nicht die Stadt.

Das ist hier der Bürgerhaushalt und nicht die "Motzecke". Mit dem Vermieter reden - ganz einfach!

Der Bürgerhaushalt ist doch dazu da, das Leben in der eigenen Stadt mit Innovationen und Veränderungen zu verbessern und zukunftssicherer zu machen. Also ist der Vorschlag gegenüber Neuerungen aufgeschlossen zu sein doch hier genau richtig.

Der Haushalt der Stadt kann ebenso aufgebessert werden, wenn die Stadt Stuttgart mit Unternehmen wie Airbnb kooperieren und es offiziell unterstützen würde und an jeder Vermietung mit einer kleinen Abgabe beteiligt wird. Wie es zum Beispiel Paris sehr erfolgreich macht. Natürlich hauptsächlich bei Vermietung eines Teiles der eigenen Wohnfläche, z.B. dem Arbeitszimmer/Gästezimmer, damit der Stadt kein Wohnraum entzogen wird. Und diese erwünschte Konstellation hat man oft in Wohnungen mit Mietverhältnissen.

Ob die Zustimmung bei Untervermietung erforderlich ist regelt der Mietvertrag, korrekt. Allerdings ist Untervermietung laut Meinung der Gerichte >6 Wochen. Bei Airbnb sind Zeiträume von deutlich weniger als 6 Wochen üblich, es ist also keine Untervermietung, trotzdem ist die Zustimmung einzuholen.

@etagenyeti
Sie können doch nie vorab wissen, was für einen Menschen sie da in ihre Wohnung herein lassen. Bedenken sie einfach auch einmal die Risiken, wenn sie einem fremden Menschen kurzfristig die Schlüssel einer ganzen Haus-Schliessanlage anvertrauen. Möglicherweise hat dieser "Airbnb"-Mieter Kontakt zu einer organisierten Einbrecherbande, welche dann hinterher irgendwann zuschlägt. Ich kann ihnen und allen nur davon abraten, das Rechtssystem im Bereich der Vermietung und Untervermietung aufzubrechen, oder auch nur aufzuweichen. Oftmals haben diese Untermieter noch nicht einmal eine private Haftpflichtversicherung, oder könnten hinterher an einem festen Wohnsitz ermittelt werden, wenn sie während des Untermietverhältnisses im Vollsuff randaliert und hinterher mit einer brennenden Zigarette im Bett eingeschlafen waren und zuvor auch noch vergessen hatten, das Einlasswasser in die Badewanne abzustellen.

Mietrecht ist Bundesgesetzgebung und nicht städtische Haushaltspolitik.