Bereits seit fast 2 Jahren bestehen seitens des Bundesfinanzhof ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, genauer gesagt hinsichtlich des für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswertes (vor fast 50 Jahren festgesetzt). Ebenso hält das Bundesverfassungsgericht den Einheitswert für überholt und die Berechnung ansich für mehr als nur zweifelhaft. Der Einheitswert wird auch nur noch für die Grundsteuer verwendet, alle anderen Steuern (Bsp. Erbschaftssteuer) ziehen mittlerweile andere Werte heran. Daher halte ich es für angebracht, die unnötig verkomplizierte und nicht mehr zeitgemäße Berechnung der Grundsteuer neu zu zu verfassen und endlich ein einfaches, verständliches und gerechtes System zu entwickeln.
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