Neuberechnung der Grundsteuer

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

86
weniger gut: -126
gut: 86
Meine Stimme: keine
Platz: 
2128
in: 
2013

Bereits seit fast 2 Jahren bestehen seitens des Bundesfinanzhof ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, genauer gesagt hinsichtlich des für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswertes (vor fast 50 Jahren festgesetzt). Ebenso hält das Bundesverfassungsgericht den Einheitswert für überholt und die Berechnung ansich für mehr als nur zweifelhaft. Der Einheitswert wird auch nur noch für die Grundsteuer verwendet, alle anderen Steuern (Bsp. Erbschaftssteuer) ziehen mittlerweile andere Werte heran. Daher halte ich es für angebracht, die unnötig verkomplizierte und nicht mehr zeitgemäße Berechnung der Grundsteuer neu zu zu verfassen und endlich ein einfaches, verständliches und gerechtes System zu entwickeln.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Zuständig ist der Bund, da es sich beim Grundsteuergesetz und beim Bewertungsgesetz um Bundesgesetze handelt.

Das ist Angelegenheit des Bundes und damit für den Bürgerhaushalt irrelevant.