Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum - im Rathaus (zum Beispiel Vorträge), in Museen, Archiven und Bibliotheken (zum Beispiel Ausstellungseröffnungen) - ist es guter Brauch, die Veranstaltung mit einem Glas Wein und Brezeln oder auch edleren Häppchen ausklingen zu lassen. Da diese Veranstaltungen in der Regel von Menschen besucht werden, denen es nicht schwer fiele, einen kleinen Obolus für diese Bewirtung zu entrichten, schlage ich vor, bei diesen Gelegenheiten Spendenbehälter aufzustellen und die so erzielten Spenden entweder einem guten Zweck (zum Beispiel "Hilfe für den Nachbarn", "Schlupfwinkel") oder auch den betroffenen Institutionen für ihre Arbeit (zum Beispiel Buchrestaurierung) zur Verfügung zu stellen. Ich könnte mir vorstellen, dass auch in den Fällen, in denen die Bewirtung von privater Seite gesponsert wird, die Initiatoren keine Einwände gegen eine solche Regelung hätten.
Spenden für Bewirtung nach Veranstaltungen im öffentlichen Raum guten Zwecken zuführen
Platz:
1656
in:
2017
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