Platz:
2414
in:
2017
Die Stadt sollte die in der Regel im Erbbaurecht vergebenen Grundstücke nicht ungeprüft den Erbbauberechtigten zum Kauf anbieten sondern zur Nachverdichtung dieser Wohngebiete nutzen. Bei Grundstücksgrößen von 600 - 800 m² bietet sich eine Teilung der Grundstücke und damit die Schaffung von zusätzlichen Kleinsiedlungshäusern an.
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