Für die Entscheidung, welche Entgelte an pädagogisches Fachpersonal bezahlt werden, ist die Stadt selbst zuständig. Kommunalverfassungsrechtlich liegt die Entscheidungskompetenz bei der Verwaltung, soweit dabei der Rahmen des TVöD eingehalten wird. Die Frage, ob an bestimmte Gruppen von Beschäftigten über- oder außertariflichen Entgelte gezahlt werden, entscheidet der Gemeinderat.
Die Stadt Stuttgart ist der größte kommunale Arbeitgeber in Baden-Württemberg und tarifgebunden. Die an pädagogisches Fachpersonal zu zahlenden Entgelte sind im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst geregelt. 2014 hat die Stadt Stuttgart für Kitafachpersonal eine befristete, durch die tariflichen Regelungen abgedeckte Arbeitsmarktzulage zur Personalgewinnung aufgelegt.
Seither hat es deutliche strukturelle Verbesserungen der tariflichen Entgelte sozialpädagogisches Fachpersonal gegeben. Die Entgelte sind im Quervergleich zu anderen Berufsgruppen im kommunalen öffentlichen Dienst angemessen.
Mit Entgeltsystemen, die außerhalb des tarifvertraglichen Rahmens liegen, würde die Stadt gegen ihre Verpflichtungen gegenüber dem kommunalen Arbeitgeberverband verstoßen. Haushaltsrechtlich sind Kommunen ebenfalls gehalten, die Entgelthöhe an den einschlägigen Tarifverträgen für den kommunalen öffentlichen Dienst auszurichten.
Eine über die Vorgaben des Tarifvertrages einschließlich tarifrechtlich zulässiger Arbeitsmarktzulagen hinausgehendes Entgeltsystem wäre nach unserer Einschätzung sehr problematisch. Die Frage der Entgeltfindung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wurde aus guten Gründen den Tarifvertragsparteien anvertraut und wird in Tarifverhandlungen regelmäßig für bestimmte Zeiträume für alle kommunalen Arbeitgeber einheitlich und verbindlich geklärt. Die landesweit eingesetzten EDV-Verfahren für die Personalwirtschaft werden dann an die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für alle Kommunen angepasst, wodurch die administrative Umsetzung effizient gestaltet wird.
Eigene Entgeltsysteme verursachen dagegen dauerhaft einen erheblichen zusätzlichen Aufwand auf allen Ebenen sowohl in der Einführung als auch in der laufenden Anpassung und Umsetzung. Darüber hinaus würden sie zu erheblichen zusätzlichen Personalaufwendungen führen. Zudem würden, da mit einer analogen Anwendung auf die freien Träger zu rechnen wäre, in vergleichbarem Umfang auch noch zusätzliche Aufwendungen für Personalkostenerstattungen an die freien Träger entstehen.
Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung vom 19.12.2016 auf Grundlage der GRDrs. 1001/2016 über die Zulage Tarif+ beraten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum DHH 2018/19 soll erneut beraten und entschieden werden, ob und ggf. wie die Zulage Tarif+ weitergeführt wird.