Mehr Gehalt für Erzieher, Pädagogen und pädagogische Fachkräfte zahlen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

620
weniger gut: -116
gut: 620
Meine Stimme: keine
Platz: 
103
in: 
2017

Es wir immer noch zu wenig für diese Berufssparten bezahlt. Es ist ein schwerer Beruf, der andauernde Präsenz, Weiterbildung erfordert ... also sollte auch dafür mehr bezahlt werden.

Auch der Beruf sollte aufgewertet werden. Denn immer noch wenig Männer ergreifen diesen Beruf, aufgrund der ungerechten Bezahlung.

Gute Bezahlung für fachlich hochwertige Arbeit!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In Stuttgart wird auf freiwilliger Basis für Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagesbetreuung ein befristeter Zuschlag auf die Tarifvergütungen (Tarif+) gewährt. Die Fortführung des Tarif+ wurde bis 2019 in voller Höhe beschlossen. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 rund 10 Millionen Euro zur Verfügung. Ab dem Jahr 2020 ist eine stufenweise Abschmelzung des Zuschlags vorgesehen. In den Beratungen wurde beantragt auf die Abschmelzung zu verzichten. Diese Anträge fanden keine Mehrheit im Gemeinderat. Ebenfalls beraten wurden Anträge, den Tarif+ auf den Bereich der Schulkindbetreuung, auf weitere Engpassberufe, sowie für das Pflegepersonal im Klinikum Stuttgart und in der Altenpflege (Eigenbetrieb Leben und Wohnen) auszuweiten. Diese Anträge wurden vom Gemeinderat jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für die Entscheidung, welche Entgelte an pädagogisches Fachpersonal bezahlt werden, ist die Stadt selbst zuständig. Kommunalverfassungsrechtlich liegt die Entscheidungskompetenz bei der Verwaltung, soweit dabei der Rahmen des TVöD eingehalten wird. Die Frage, ob an bestimmte Gruppen von Beschäftigten über- oder außertariflichen Entgelte gezahlt werden, entscheidet der Gemeinderat.

Die Stadt Stuttgart ist der größte kommunale Arbeitgeber in Baden-Württemberg und tarifgebunden. Die an pädagogisches Fachpersonal zu zahlenden Entgelte sind im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst geregelt. 2014 hat die Stadt Stuttgart für Kitafachpersonal eine befristete, durch die tariflichen Regelungen abgedeckte Arbeitsmarktzulage zur Personalgewinnung aufgelegt.

Seither hat es deutliche strukturelle Verbesserungen der tariflichen Entgelte sozialpädagogisches Fachpersonal gegeben. Die Entgelte sind im Quervergleich zu anderen Berufsgruppen im kommunalen öffentlichen Dienst angemessen.

Mit Entgeltsystemen, die außerhalb des tarifvertraglichen Rahmens liegen, würde die Stadt gegen ihre Verpflichtungen gegenüber dem kommunalen Arbeitgeberverband verstoßen. Haushaltsrechtlich sind Kommunen ebenfalls gehalten, die Entgelthöhe an den einschlägigen Tarifverträgen für den kommunalen öffentlichen Dienst auszurichten.

Eine über die Vorgaben des Tarifvertrages einschließlich tarifrechtlich zulässiger Arbeitsmarktzulagen hinausgehendes Entgeltsystem wäre nach unserer Einschätzung sehr problematisch. Die Frage der Entgeltfindung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wurde aus guten Gründen den Tarifvertragsparteien anvertraut und wird in Tarifverhandlungen regelmäßig für bestimmte Zeiträume für alle kommunalen Arbeitgeber einheitlich und verbindlich geklärt. Die landesweit eingesetzten EDV-Verfahren für die Personalwirtschaft werden dann an die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für alle Kommunen angepasst, wodurch die administrative Umsetzung effizient gestaltet wird.

Eigene Entgeltsysteme verursachen dagegen dauerhaft einen erheblichen zusätzlichen Aufwand auf allen Ebenen sowohl in der Einführung als auch in der laufenden Anpassung und Umsetzung. Darüber hinaus würden sie zu erheblichen zusätzlichen Personalaufwendungen führen. Zudem würden, da mit einer analogen Anwendung auf die freien Träger zu rechnen wäre, in vergleichbarem Umfang auch noch zusätzliche Aufwendungen für Personalkostenerstattungen an die freien Träger entstehen.

Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung vom 19.12.2016 auf Grundlage der GRDrs. 1001/2016 über die Zulage Tarif+ beraten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum DHH 2018/19 soll erneut beraten und entschieden werden, ob und ggf. wie die Zulage Tarif+ weitergeführt wird.

Kommentare

5 Kommentare lesen

Auch, wenn Sie Ihren Vorschlag in z.B. in 41361 und anderen quasi nochmal wiederholen, wird er nicht besser.
Das ist Ländersache, da hat die Stadt keinen Einfluss.

Nun ja, die Eingruppierung ist zwar Sache der Tarifparteien auf Bundesebene, es ist jedoch nicht so, dass die Stadt Stuttgart auf die Bezahlung keinen Einfluss nehmen könnte. Im Gegenteil, eine Stadt dieser Größe hätte die Möglichkeit, politisch ein Zeichen zu setzen, bspw. durch eine Ballungsraumzulage, Wohnungsangebote, .....

Da es auch an Pflegekräften mangelt, müssten auch diese eine Zulage erhalten.

Die Stadt als Arbeitgeber darf nur nach TvöD bezahlen.
Bei anderen Berufsgruppen ergibt sich daraus noch das ebenfalls schwerwiegende Problem, dass für gute Vertreter einer Berufsgruppe die Stadt als Arbeitgeber keine wettbewerbsfähigen Gehälter im Vergleich zur Provatwirtschaft anbieten kann und daher im Wettbewerb um gute Fachkräfte meist das Nachsehen hat.

unbedingt!!! die Stadt kann sehr wohl eine Großstadtzulage bezahlen oderfreiwillig eine bessere Eingruppierung gewähren, wenn ihr die Arbeit der Pädagogen wichtig ist - was ist die Kommune bereit für die wichtige Arbeit an unseren Kleinsten zu bezahlen? - mit dem derzeitigen Gehalt sind Fachkräfte nicht nach Stuttgart zu bekommen. und ist die Arbeit eines Ingenieurs, der Autos baut mehr wert als die Förderung unserer Kinder und die Beratung und Unterstützung von Familien?