Stand Februar 2019:
Die beschlossenen Reduzierungen für Familiencardinhaber sind seit 01.08.2018 für alle städtischen Einrichtungen gültig.
Die Freien Träger wurden über die Änderungen informiert und haben die Möglichkeit sich dem Reduzierungsverfahren anzuschließen. Die Reduzierungen werden in diesem Fall von den Trägern vorgenommen, die diese vom Jugendamt erstattet bekommen.
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