Platz:
984
in:
2017
Die Stadt als zuständige Aufsichtsbehörde der Stuttgarter Taxifahrer sollte diese regelmäßig überprüfen und ahnden.
Sei es das Verweisen auf einen anderen Taxifahrer, sei es Unfreundlichkeit, sei es der deutlich gezeigte und ausgesprochene Unwille zur Kurzfahrt und so weiter. Der Taxigast ist der teuer zahlende Leidtragende.