Nr. 41634 | von: Forlan | Stadtbezirk: Stuttgart (gesamt) | Thema: Weitere | Wirkung: kostenneutral Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis (nur gut):227weniger gut: -175gut: 227Meine Stimme: keine Platz: 1819in: 2017Auf die Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen, Fußgängerwegen, auf Straßen (ohne Gehweg) und selbstverständlich auch die Stäffele muss man die Anlieger ausführlich auf Ihre Pflicht und eventuelle Haftung informieren. Kommentare 2 Kommentare lesen Tumleh Dalf | 14.03.17 Also ich halt mich da an die Verpflichtung der Stadt selbst und ihre Ausführung. Kann es denn sein, dass der Bürger eine Räumpflicht hat und die Stadt diese nicht einhält!?? Auch die Räumung der Straßen wird nicht gemacht oder nur verspätet. Ja, das gibt ja Sachschaden durch Verkehrsunfälle und somut Steuergeld :-(( horstosius | 21.03.17 "Bei Schnee wird der Weg nicht geräumt" muß auch für Anlieger gelten. Gleiches Recht für Alle,
Tumleh Dalf | 14.03.17 Also ich halt mich da an die Verpflichtung der Stadt selbst und ihre Ausführung. Kann es denn sein, dass der Bürger eine Räumpflicht hat und die Stadt diese nicht einhält!?? Auch die Räumung der Straßen wird nicht gemacht oder nur verspätet. Ja, das gibt ja Sachschaden durch Verkehrsunfälle und somut Steuergeld :-((
horstosius | 21.03.17 "Bei Schnee wird der Weg nicht geräumt" muß auch für Anlieger gelten. Gleiches Recht für Alle,
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