An der Kreuzung Schmidener/Gnesener Straße beginnt ein Radweg in Richtung Untertürkheim. Er quert unter anderem den Abzweig zum Krankenhaus Bad Cannstatt kurz vor der Unterführung unter der Brenzstraße. Dort werden zwei Fahrspuren auf die linke verengt, um Platz für den weiteren Verlauf des Radweges zu schaffen. Direkt hinter der mit Baken markierten Verengung befindet sich der Abzweig zum Krankenhaus. Diese Stelle ist für Ortsunkundige und Radfahrer sehr gefährlich.
Deshalb kann der Radweg dort nicht mehr genutzt werden. Wer von der Gnesener Straße nach rechts abbiegen will, muss erst in die linke Spur wechseln und dann hinter den Baken nach rechts über den Radweg. Eine Anzeige der Absicht durch Blinken ist weder für den Wechsel in die linke Spur noch für das Rechtsabbiegen eindeutig möglich. Blinkt man links für den Spurwechsel, wäre das für Radfahrer irreführend. Blinkt man rechts für das Abbiegen, wäre das für die Fahrzeuge in der linken Spur irreführend. Ortsunkundige Besucher des Krankenhauses, die rechts abbiegen wollen, stehen oft vor den Baken. Werden sie in die linke Spur gelassen, entstehen dann kurzfristige Rückstaus. Ist diese Situation gemeistert, müssen sie auf eventuelle Radfahrer rechts hinten achten und ggf. in der Abzweigung anhalten. Dazu müsste der nachfolgende Verkehr, der gerade losgefahren ist, erneut anhalten.
Die Beseitigung dieser Gefahrenstelle ist fraglos mit Kosten verbunden, würde aber dem Schutz von Menschenleben und dem Flüssighalten des Verkehrs nach Untertürkheim und damit der Verringerung der Feinstaubbelastung dienen. Daher sollte die Korrektur mindestens als kostenneutral betrachtet werden.
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