Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Der Städtische Vollzugsdienst kontrolliert im Rahmen des Streifendienstes und bei Schwerpunktkontrollen die Einhaltung des Fütterungsverbotes. Eine lückenlose Kontrolle ist jedoch nicht möglich.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung und der Tierschutzverein haben mit dem "Stadttaubenprojekt Stuttgart" ein modernes und wissenschaftlich anerkanntes Modell zur Kontrolle und Begrenzung des Taubenbestands in der Stadt geschaffen. Die Fütterung in den Taubenschlägen ermöglicht den Austausch des Geleges und damit eine Bestandskontrolle. Dieses Vorgehen hat sich nicht nur in Stuttgart, sondern auch in anderen Städten bewährt. Eine Fütterung in den städtischen Taubentürmen begründet eine Standorttreue der Tauben, die es erst ermöglicht, die Eier gezielt gegen Attrappen auszutauschen. Auf andere Weise ist eine gezielte Geburtenkontrolle kaum möglich. Die Fütterung erfolgt nur im Rahmen dessen was die Tiere zum Überleben benötigen.
Gleichzeitig kontrolliert der Städtische Vollzugsdienst im Rahmen des Streifendienstes und bei Schwerpunktkontrollen die Einhaltung des Fütterungsverbotes. Eine lückenlose Kontrolle ist jedoch nicht möglich.
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