Platz:
1200
in:
2017
Es sind sämtliche Einnahmen, die im Rahmen der politischen Tätigkeit zusätzlich zu den Gehältern oder Aufwandsentschädigungen erwirtschaftet werden, beispielsweise durch Aufsichtsratsposten, abzugeben.
Es sind sämtliche Einnahmen, die im Rahmen der politischen Tätigkeit zusätzlich zu den Gehältern oder Aufwandsentschädigungen erwirtschaftet werden, beispielsweise durch Aufsichtsratsposten, abzugeben.
Kommentare