In den Stadtbezirken soll jährlich eine öffentliche Bürgerversammlung durchgeführt werden. Ihr Verlauf soll folgendermaßen gestaltet werden:
1. Die Stadtverwaltung (z.B. Abteilungsleiter der verschiedenen Fachämter) berichten über ihre Arbeiten des letzten Jahres für den betreffenden Stadtbezirk.
2. Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks stellen dazu Fragen, geben Hinweise und machen weitere Verbesserungsvorschläge.
3. Die Stadtverwaltung nimmt die Vorschläge entgegen und teilt innerhalb der Bürgerversammlung mit, wie sie mit den Vorschlägen umgehen will.
Vorteile sind z.B.:
- Zielsetzungen, Wege zum Ziel und Zielerreichung werden transparent.
- Versachlichung und Konkretisierung von Themen.
- Förderung der Gemeinwohl- und Gemeinwesenarbeit.
Ggf. kann in die Bürgerversammlung auch jeweils ein Kurzbericht der Bezirksbeiräte und der Betreuungsstadträte integriert werden.
Kommentar zur heutigen Praxis so genannter "Bürgerversammlungen" in Stuttgart:
Der 5-Jahreszyklus bildet einen viel zu großen Abstand, um konkrete Themen gemeinsam zu bearbeiten.
Der heutige Verlauf dient vielleicht der Selbstdarstellung des jeweiligen Oberbürgermeisters, aber kaum den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.
Kommentare