Es gibt Parkflächen und es gibt Flächen, wo das Parken verboten ist. Und dann gibt es Flächen wo das Parken behindert (zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten) und gefährdet (Behindertenparkplätze, Feuergassen, Einfahrten, unübersichtliche Kreuzungen) oder belästigt (wie kleiner Schlossplatz, shared Space wie Tübinger Straße). Man sollte an solch konkreten - von der Stadtverwaltung ausgewählten - Stellen konsequent abschleppen, statt Knöllchen verteilen.
Diese Bereiche könnten durch farbige Markierungen (wie es sie im Ausland öfters gibt) oder mittels Beschilderung (etwa Tübinger Straße) deutlich gekennzeichnet werden. Private Abschleppdienste dürfen dort abschleppen. Diese dokumentieren durch Digitalfotos die Ordnungswidrigkeit. Die Stadt stellt dann die Strafzettel aus und übermittelt die Rechnung des Abschleppdienstes dem Parksünder.
Wenn ab und zu einen Strafzettel zu erhalten deutlich günstiger ist, als die Parkhausgebühr zu zahlen, dann ist jeder dumm, der sein Auto in ein Parkhaus stellt.
Kommentare