Mobilitätsbonus für Autofahrer umsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Tarife, Tickets
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

285
weniger gut: -137
gut: 285
Meine Stimme: keine
Platz: 
1332
in: 
2017

Den nachfolgenden Vorschlag habe ich bereits 2013 gemacht. Er ist im Zeitalter des Feinstaubalarms und der Notwendigkeit eines massiven Ausbaus des ÖPNV aktueller denn je:

Die Stadt Stuttgart verfolgt endlich den in den Gremien von VVS und SSB im den vergangenen Jahren häufig diskutierten Vorschlag eines "Mobilitätsbonus" weiter. Zu dessen Einführung führt sie offensive Verhandlungen mit der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Parteien.Die Stadt kann ihre von OB Kuhn formulierte Minderung des Individualverkehrs nur erreichen, wenn sie in den kommenden Jahren massive Investitionen über die SSB in Infrastruktur und Taktverdichtung tätigt. Finanzmittel werden in den kommenden Jahren durch Bund und Land kaum noch zur Verfügung stehen. Über den Mobiltätsbonus wird jeder Autofahrer im Verkehrsverbund pro Jahr zum Kauf von Tickets des VVS in einer gewissen Höhe ( zum Beispiel 100 € pro Jahr) verpflichtet. Dies ist also nicht die von der Regierung Teufel vor 22 Jahren verfolgte Idee einer Nahverkehrsabgabe, bei der viele Autofahrer nur gezahlt, aber keine Gegenleistung erhalten hätten. Jeder Autofahrer fährt seien Bonus ab. Er schont damit seinen Geldbeutel, lernt vielleicht in seiner Freizeit die Region mit dem ÖPNV neu kennen, verhilft dem VVS zu zusätzlichen Einnahmen im hohen zweistelligen Millionenbereich und entlastet die Umwelt durch weniger Autofahrten deutlich. Die Solidargemeinschaft aller Verkehrsteilnehmer hilft sich damit selbst und befördert massiv eine nachhaltige Verkehrspolitik. Noch ein Hinweis: Natürlich können Zeitkarteninhaber den Bonus zur Finanzierung ihrer Zeitkarte verwenden, das heißt, für sie ändert der Mobilitätsbonus absolut nichts.

Kommentare

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... könnte ein Interessanter Ansatz sein!
Aber wie sollen die vielen Nutzer von Dienst- und Leasingfahrzeugen (mit Zulassung in BB/ WN / usw.) eingebunden werden?