Umsetzung:
Stand Februar 2019:
Das Budget wird künftig als "Bezirksbudget" bezeichnet.
Die Verwaltung hat - wie vom Gemeinderat gewünscht - Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets erarbeitet. Mit der Gemeinderatsdrucksache 2017/2018 hat der Verwaltungsausschuss von den Richtlinien Kenntnis genommen. Zum 19.04.2018 sind die Richtlinien in Kraft getreten.
Die Richtlinien sehen unter anderem vor, dass Aktivitäten von Vereinen, Organisationen, Institutionen und Initiativen im Stadtbezirk, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind, sowie kulturelle Veranstaltungen und Stadtteilfeste im Stadtbezirk gefördert werden können. Die Kosten für Umleitungsstrecken bei Stadtteilfesten sind somit nach den Richtlinien grundsätzlich förderfähig.
Über die Mittelverwendung des Bezirksbudgets entscheidet der jeweilige Bezirksbeirat auf Grundlage eines Beschlusses.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
In den Beratungen des Doppelhaushalts 2018/2019 wurde beschlossen, dass das bisherigen Budget für die Bezirksbeiräte von 305.000 Euro pro Jahr auf 1.430.000 Euro pro Jahr erhöht wird.
Aus diesem Gesamtbudget wird unter anderem je eine 0,5 Stelle beim Tiefbauamt und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt geschaffen sowie eine weitere Stelle beim Referat Sicherheit Ordnung und Sport in Funktion eines „Lotsen und Unterstützers“ für die ehrenamtlichen Organisatoren von Stadtteilfesten.
Im Übrigen soll das Budget auf die Stadtbezirke nach einem einheitlichen Schlüssel aufgeteilt werden. Das Budget soll für kulturelle Veranstaltungen und Stadtteilfeste (sowie für hierfür erforderliche Umleitungsstrecken), für kleinere Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, für die Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekten sowie für Bürgerbeteiligung genutzt werden können.
Die Entscheidung über die Verwendung der Budgets trifft der jeweilige Stadtbezirk.
Gemeinderat hat zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Jährlich werden zwischen 170 und 200 Veranstaltungen von Vereinen etc. genehmigt.
Die Bewilligung von Zuschüssen setzt grundsätzlich keine Förderrichtlinie voraus.
Es verfügen nicht alle Stadtbezirke über sogenannte Förderrichtlinien. Sofern vorhanden, werden diese durch den jeweiligen Bezirksbeirat beschlossen. Es obliegt dem jeweiligen Bezirksbeirat diese zu beschließen und gegebenenfalls eine Obergrenze festzulegen. Die der Verwaltung bekannten Förderrichtlinien enthalten keine einheitlichen Obergrenzen.
Die jährlichen Budgetmittel der Bezirksbeiräte werden größtenteils nicht voll ausgeschöpft. Die vorhandenen Restmittel konnten üblicherweise in das Folgejahr übertragen werden. Aufgrund der vorhandenen Restmittel konnten so auch die steigenden Einwohnerzahlen kompensiert werden. Eine Erhöhung des Gesamtbudgets war daher bislang nicht erforderlich.
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