Platz:
2305
in:
2017
Betriebe, deren Zulieferung durch Diesel-Lastwagen und deren betrieblicher Organisation die Gesundheit durch Belästigung und Abgase der Anrainer gefährden, sollten sich nicht mehr auf Bestandsschutz berufen können. Bei Vermietung schon gar nicht. Oft müssen wegen geringfügiger Lieferungen etliche Fahrzeuge umgeparkt und die Lieferfahrzeuge Drehschleifen zum Wenden nehmen. Klimaschutz muss im Kleinklein beginnen.
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