Platz:
1334
in:
2017
Alle Öfen, die vor dem 1.1.2015 installiert wurden, dürfen an Feinstaubalarm-Tagen nicht mehr befeuert werden. Unabhängig von der Qualität bzw. den jeweiligen Emissionsgrenzwerten werden alle Kaminöfen gleichgesetzt.
Nachvollziehbar wäre, wenn Öfen, die den Grenzwert aufgrund von hochwertigen Filtern unterbieten, unabhängig vom Einbautermin benutzt werden dürfen. So würde umweltbewusstes und nachhaltiges Handeln wertgeschätzt.
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