Das Abfallrecht kennt eine grundsätzliche Produktverantwortung (§§ 22, 23 KrWG), wonach vorrangig der Einsatz von verwertbaren Abfällen bei der Herstellung von Erzeugnissen erfolgen soll. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung, welche Verpflichtungen für die Produktverantwortung zu erfüllen sind.
Einweggetränkebecher wie z.B. für „coffee-to-go“ unterliegen der Verpackungsverordnung. Eine gesetzliche Pfandpflicht nach § 9 VerpackV („Dosenpfand“) besteht für „coffee-to-go-Becher“ nicht. Für ein Verbot von Einwegbechern seitens der unteren Abfallrechtsbehörde besteht daher keine Rechtsgrundlage und kann deshalb auch nicht ausgesprochen werden.
Eine Einführung eines Kaffeebecher-Mehrwegsystems kann daher nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Diverse Städte in Deutschland haben sich seit letztem Jahr dem Thema angenommen, den steigenden Verbrauch an Einwegbechern einzudämmen, bzw. zu senken. Ein einheitliches bundesweites System gibt es bisher noch nicht. Genauso wenig eine valide Evaluierung.
Vor diesem Hintergrund hatte die Abteilung Wirtschaftsförderung unter Regie von Oberbürgermeister Fritz Kuhn die wichtigsten Akteure aus der Stadt Stuttgart zu einem Runden Tisch am 22. Mai 2017 eingeladen. Hierzu zählen unter anderem die SSB, LBBW, Universität Hohenheim, City-Initiative Stuttgart, Bäckerinnung, DEHOGA, Abfallwirtschaft Stuttgart, Stuttgart Marketing und die Duale Hochschule Baden-Württemberg.
Die Stadtreinigung Freiburg berichtete über die Erfahrungen aus Freiburg, die Duale Hochschule Baden-Württemberg über eine aktuelle Studie, wie ein nachhaltiges und soziales Mehrwegbechersystem für die Landeshauptstadt Stuttgart aussehen könnte. Im Anschluss des Runden Tisches soll über ein Pilotprojekt diskutiert und die weitere Vorgehensweise besprochen werden.
Seitens der Abfallwirtschaft Stuttgart wurden 34 Unternehmen zu diesem Thema angeschrieben bzw. auch Gespräche mit Bäckereiketten geführt. Dies wird im Moment allerdings nicht weiter verfolgt, da kein Interesse der Bäckereiketten erkennbar ist.