Aktives Wahlrecht von 16 bis 80 fordern (Stadt soll sich dafür einsetzen)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

115
weniger gut: -348
gut: 115
Meine Stimme: keine
Platz: 
2572
in: 
2017

Die Untergrenze bei 16 oder 18 Jahren gibt es aus naheliegenden Gründen und dagegen spricht auch gar nichts, aber kein gesetzlicher Vertreter kann für einen Minderjährigen unter 16 eine Stimme abgeben. Bei den Alten geht das. Jeder Grenzdebile, der kaum mehr alleine Essen kann oder seinen Namen weiß, kann das Schicksal des Staates mitbestimmen. Dabei ist die Fähigkeit, gewisse Zusammenhänge erkennen und beurteilen zu können doch gerade die sachliche Grundlage, warum wir keine Kinder wählen lassen unter der Altersgrenze von 16 oder 18 Jahren.

Ergo folgt daraus m. E. eine Diskriminierung und Ungleichbehandlung ohne dafür eine sachliche Grundlage zu haben, einzig und allein aufgrund des Alters. Das widerspricht Art. 3 Abs. 1 i. V .m. Art. 1 Abs. 1 GG als unmittelbar geltendes Recht und verletzt damit die Grundrechte der Menschen, die das Alter für das Wahlrecht noch nicht erreicht haben. Außerdem
- wird die Gesellschaft aufgrund des demografischen Wandels immer älter und Ältere haben andere Interessen als Jüngere (Internet, BREXIT, AfD und so weiter). Und, da in einer Demokratie die Mehrheit entscheidet, kann sich jeder ausmalen, wohin das führen wird. Kein Wunder die Jungen gehen jetzt schon nicht mehr zur Wahl, bringt ja eh nix, weil die Älteren die Mehrheit sind.
- für verschiedene Ämter haben oder hatten wir eine Alters-Obergrenze. Nicht ohne Grund.
- wenn sich nichts ändert, bestimmen – überspitzt gesagt - die 90-Jährigen die Welt nach Ihrem Gusto und damit geschätzt die nächsten 100 Jahre der 20-Jährigen, sie selber sterben aber 3 Monate nach der Wahl weg, haben also gar keinen Nutzen von ihrer Entscheidung und die Jungen dürfen dann die Suppe auslöffeln, können ob ihrer Minderheit die Verhältnisse aber nicht ändern und werden abwandern. Oder es kommt ne Diktatur, aber welcher normale Mensch will das schon.
- es gibt relativ gesehen wesentlich mehr unter 16 oder 18 Jahren, die die Zusammenhänge der Welt besser verstehen und auch besser informiert sind, als es über 80 Jahren gibt, denen man diese Fähigkeit noch zutraut.

Kommentare

12 Kommentare lesen

Zunächst sind Wahlgesetze Bundes- bzw. Landesrecht.
Falls man 16- Jährigen die nötige Reife zum Wählen unterstellt, dann bitte auch Gleichbehandlung bei Straftaten und nicht mildere JugendStrafen bei unter 21-Jährigen.

Mancher 100-jährige hat trotz Demenz noch mehr Grips als die eine oder andere Dumpfbacke, im übrigen
ist der Verschlag nicht vereinbar mit der Verfassung, genauso gut könnte man Kleinkinder wählen lassen.

Offensichtlich ist "Grenzdebilität" nicht notwendig ans Alter geknüpft.

1. Stadt ist nicht zuständig.
2. als nächstes kommt dann der Vorschlag, daß über 60jährige nicht mehr ins Schwimmbad dürfen, weil sie nicht so schön anzusehen sind, oder wie?

Ich frage mich, wie man ticken muß, um auf sowas zu kommen...

So lösen Sie die Probleme der Überalterung in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union nicht.
Erst einmal sollen die ab dem vollendeten 18.Lj. wahlberechtigten jungen Menschen auch in Deutschland ihr Wahlrecht ausüben und zur Wahl gehen und nicht dem Lager der Nichtwähler angehören.
Auch der Brexit hatte doch in England nur deshalb eine Mehrheit, weil gerade die wahlberechtigten jungen Menschen, die davon am meisten betroffen waren, gerade nicht zur Wahl gegangen sind.

Das Interesse an der Mitarbeit in der Stadt bei 14-18 jährigen zeigt sich an der überaus zähen Suche nach Jugendbezirksbeiräten vor Ort. Wenn bei dieser Gruppe überwiegend (gott sei Dank gibt es auch Engagierte Jugendliche) Uninterssierten das passive / aktive Wahlrecht erhalten sollen, wird sich auch gar nix ändern.
Guter Versuch, aber zuerst mal einen Sinneswandel herbeiführen.

Abgesehen davon, dass der Vorschlag nicht zum Bürgerhaushalt gehört, ist er auch diskriminierend gegenüber SeniorInnen. Ob der Autor selbst nicht 80 Jahre alt werden will?

Ich finde es gut, dass zum Bürgerhaushalt jeder Vorschläge einreichen kann, ohne dass er auch nur die geringste Ahnung von Gesetzgebungskompetenzen, dem Grundgesetz oder anderen simplen Zusammenhängen haben muss. Toll.

einfache Lösungen für komplexe Probleme - toll.
Ohne Worte

Auch mir bleiben die Worte weg. Und ich lach doch, Frau Lachnich.

Wie wäre es mit "WAHLPFLICHT"?
ALLE WAHLEN UNTER 50% WAHLBETEILIGUNG SIND UNDEMOKRATISCH UND SOMIT UNGÜLTIG!

Der Vorschlag ist diskriminierend und entwürdigend.

Der Antrag sagt es ja schon eine Diskriminierung aus Altersgründen ist nicht zulässig. Genau das fordert der Autor aber!

Im übrigen: Unter den über 80-jährigen sind viele Eltern und Großeltern und hoffentlich auch Urgroßeltern, die durchaus auch die Belange der Kinder, Enkel und Urenkel im Blick haben. Dem demografischen Wandel kann jeder Einzelne leicht entgegenwirken.