Mietobergrenzen bei Grundsicherung und Arbeitslosengeld II anheben

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

275
weniger gut: -169
gut: 275
Meine Stimme: keine
Platz: 
1412
in: 
2017

BezieherInnen von Grundsicherung und Arbeitslosengeld II müssen angesichts der deutlich gestiegenen Mieten immer häufiger Anteile der Miete, die oberhalb der Mietobergrenze liegen, aus dem Regelsatz zum Lebensunterhalt finanzieren. Von daher müssen die Mietobergrenzen deutlich angehoben werden. Ferner ist es für die Betroffenen auch nicht zumutbar, schriftliche Nachweise ihrer Bemühungen zur Erlangung einer Wohnung mit einer niedrigeren Miete nachzuweisen, da es diese Wohnungen nicht mehr gibt.

Kommentare

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Die Verstaatlichung des gesamten privaten Wohnungssektors wäre auch eine Alternative, allerdings keine marktwirtschaftliche.

Man muss sich aber auch fragen, warum jemand, der arbeitslos ist, mitten in der Stuttgarter City wohnen muss.