Platz:
1412
in:
2017
BezieherInnen von Grundsicherung und Arbeitslosengeld II müssen angesichts der deutlich gestiegenen Mieten immer häufiger Anteile der Miete, die oberhalb der Mietobergrenze liegen, aus dem Regelsatz zum Lebensunterhalt finanzieren. Von daher müssen die Mietobergrenzen deutlich angehoben werden. Ferner ist es für die Betroffenen auch nicht zumutbar, schriftliche Nachweise ihrer Bemühungen zur Erlangung einer Wohnung mit einer niedrigeren Miete nachzuweisen, da es diese Wohnungen nicht mehr gibt.
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