Wohnungsknappheit analysieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

128
weniger gut: -130
gut: 128
Meine Stimme: keine
Platz: 
1612
in: 
2013

Vorschlag zu einer praxisnahen Studie in Bezug auf die Wohnungsknappheit

Inhalt der Studie ist es zu ermitteln wieviel Wohnraum frei werden kann, wenn es keine Einschränkungen durch Hartz4 gibt.

Arbeitslosigkeit und Hartz4 Gesetzgebung können Partner oder freundschaftliche Wohnbeziehungen zwingen auseinanderzugehen oder diese ziehen erst nicht zusammen, da der andere Part automatisch zum Unterhalt herangezogen wird.
Hinzu kommt die Ausgrenzung aus der gesetzlichen sozialen Pflichtversicherung Rente und Krankenkasse bei Nichtbezug von Hartz4 durch die Teilung von Wohnraum.

Ziehen Kinder früher von zuhause aus, wenn die Eltern Hartz4 beziehen, oder gehen andere familiäre Zusammenhalte auseinander? Lassen sich Ehepartner gar scheiden bedingt durch die vielfältigen Schwierigkeiten der Arbeitslosigkeit?

Das Ergebnis der Studie soll zeigen, ob bedingt durch Hartz4 die Wohnungsknappheit künstlich verstärkt wird und damit automatisiert eine gleichzeitig arbeitssituativ hervorgerufene soziale Teilung der Gesellschaft nebenher erfolgt ist.
Diese Studie kann als Modell am Beispiel Stuttgart für ganz Deutschland Vorbildcharakter haben, mit dem Ziel zu zeigen, ob Wohnraum geschaffen werden kann im Diskurs mit Hartz4.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

7 Kommentare lesen

Der Einkommensunterschied muß groß sein, damit gar kein Hartz IV bezahlt wird.
Bei 2 Singles mindestens ca. 370 € Unterhalt plus Mietanteil.
Auch ist zu fragen, warum 2 unverheiratete Partner gegenüber einem miteinander verheirateten Paar, welches immer als Bedarfsgemeinschaft bei HartzIV behandelt wird, bevorzugt werden soll.
Noch schützt das GG besonders Eheund Familie.

@ Gloss
Und bei unverheirateten Wohngemeinschaften soll dann wie genau geprüft werden ob es eine Partnerschaft ist? Die Ehe schafft viele Privilegien und das doch wohl nicht umsonst, es ist nur konsequent nicht nur diese mitzunehmen sondern auch die Verantwortung füreinander.

@Vaihinger :
Die Kriterien der Überprüfung einer Bedarfsgemeinschaft kennt sicherlich die zuständige Behörde besser, die solche Fälle bereits beurteilt.

@ Vaihinger
huch.... die Ehe kommt doch aus dem Christentum heraus ... ich bin entsetzt dass Sie diese hier positiv bewerten!!! Alle Achtung, es gibt noch Zeichen und Wunder!

@ Phantom2
Wo bewerte ich die Ehe hier explizit positiv? Ich seh sie als rechtliche Regelung mit Vor- und Nachteilen. Im übrigen hab ich keine Christenphobie sondern bin nur für eine strikte Trennung von Staat und (jeder) Religion.

@ Gloss
Eben, und ich halte eben nichts davon dass sich Behörden anmaßen zu entscheiden was als Partnerschaft gilt und was nicht, das öffnet Willkür Tür und Tor.

Ein Beispiel, mir bekannt, bezüglich Wohnungsknappheit: Ein Haus mit sieben Wohnungen. Im obersten Stockwerk wird die Wohnung nur ganz sporadisch genutzt, es sieht nach Alibiwohnung aus. In der Wohnung drunter lebt eine "Aufstockerin" mit Kind, der Lebenspartner hält in einem anderen Haus eine eigene Wohnung, da das Einkommen, wenn die drei Menschen offiziell miteinander in der Wohnung leben würden, geringer ausfällt. In der EG-Wohnung wird nur noch die Post abgeholt, der Wohnungseigentümer lebt bei seiner Partnerin. Und so entsteht Wohnungsknappheit.