Verursacher sollen Abgaben für straßenbauliche Spätschäden entrichten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

81
weniger gut: -124
gut: 81
Meine Stimme: keine
Platz: 
2164
in: 
2013

Die Stadt sollte eine Abgabe oder Art Bürgschaft von jedem Verursacher, für Spätschäden erheben, der öffentliche Bauten (in der Hauptsache Straßen und Gehwege) kurz- oder längerfristig benutzt bzw. nach der Benutzung wiederherstellt.

Hintergrund: Zum Beispiel sehen viele öffentliche Straßen, nachdem sie von der Stadt neu hergestellt oder "Generalsaniert" wurden, nach wenigen Jahren oft wieder, wie ein Flickenteppich aus, weil durch Maßnahmen an Privatbauten/Grundstücken, durch Versorgungsfirmen etc. die Straßendecke aufgerissen und auch tiefer gegraben wird. Auch wenn danach die Teilstücke der Straßen und Gehwege fachgerecht wieder verschlossen werden, treten oft nach einigen Jahren Spätschäden auf, die ohne diese Eingriffe nicht entstanden wären und eine Gewährleistung oder Ähnliches greift dann nicht mehr.

Die Abgabe sollte bereits vor, während oder kurz nach der baulichen Maßnahme erhoben werde und könnte je aufgerissenem Quadratmeter Straßendecke erhoben werden. Es wäre quasi wie ein Versicherungsbeitrag den jeder, der auf öffentlichem Raum Veränderungen vornimmt, bezahlen muss, damit nicht die öffentliche Hand auf den Kosten der Spätschäden sitzen bleibt. Es sollte natürlich nicht so verstanden werden, dass die ursprüngliche Wiederherstellung der Straße dann schlampiger durchgeführt werden kann.

Zur Vermeidung solcher straßenbaulichen Spätschäden gäbe es sicher mehrere mögliche Maßnahmen: Verlegung von Leerrohren, Sammeln/event. Vorziehen von Maßnahmen damit eine Straße nur alle 30 Jahre aufgemacht werden muss. Diese Überlegungen sind aber oft nicht einhaltbar/umsetzbar und auch teurer, weil nicht zum Beispiel alle Versorgungsleitungen gleichzeitig ausgetauscht werden können.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

4 Kommentare lesen

Dies könnte noch durch eine Nutzungsabgabe für schwere Fahrzeuge (z.B. ab 1000kg) verfeinert werden. Diese Abgabe könnte einfach und kostensparend mit der Kfz-Anmeldung verbunden werden.

Dies ist ein absolut unsinniger Vorschlag. Was können die Bürger dafür, wenn Straßen zum Teil im Jahresrhythmus wieder aufgerissen werden? Warum soll man die Bürger für mangelhafte Planungen und fehlende Koordination zwischen den einzelnen Ämtern bluten lassen?

Faulpelz: Wenn ich den Vorschlag von Füchsle004 recht verstehe, will er doch genau das verhindern, dass alle Bürger dafür zahlen sollen, indem die, die den Nutzen davon haben, in Form einer Abgabe/Bürgschaft zahlen müssen. Also z.B. Häuslebauer, für deren Strom-, Gas- oder Sonstwasanschluss die Straße aufgerissen wird, oder die Telefongesellschaft, der Gasversorger usw.

Unabhängig davon: Die Bürger bluten immer für die Misswirtschaft der öffentlichen Hand. Leider. S21 lässt grüßen...

Private sind doch schon heute verpflichtet die Straßen und Gehwege nach ihren Eingriffen wieder herzustellen (siehe StrG-BW). Nur leider kommt die Stadt ihrer Rolle als Eigentümerin nur unzureichend nach und kontrolliert so gut wie gar nicht!