Keine weiteren Casinos und Wettbüros in Vaihingen

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

554
weniger gut: -100
gut: 554
Meine Stimme: keine
Platz: 
38
in: 
2013

Im Zentrum von Vaihingen sollten keine weiteren Spielcasinos und Wettbüros entstehen dürfen. Sie verschlechtern das Stadtbild und fördern das Ladensterben. Bekanntermassen dienen diese Geschäfte hauptsächlich zur Geldwäsche, was wir nicht unterstützen sollten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt ist dabei für jeden Stadtbezirk einen gesonderter "Bebauungsplan Vergnügungsstätten u.a. Einrichtungen" zu erstellen. Diese haben das Ziel, die zulässigen Gebiete für Casinos, Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen auszuweisen und damit deren Ausbreitung zu begrenzen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Land Baden-Württemberg hat am 28.11.2012 das Landesglücksspielgesetz veröffentlicht, es trat am 29.11.2012 in Kraft. Darin wurden Regelungen zur Regulierung der Spielhallen aufgenommen, um deren Zahl zu begrenzen und den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten. So gelten für neu geplante Spielhallen Mindestabstände von 500 Metern zu bestehenden Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dienen, sowie zu bereits bestehenden Spielhallen. Das Gesetz umfasst auch das Verbot von Mehrfachspielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex. Allein diese Regelung dürfte eine Neuerrichtung von Spielhallen in Stadtteilzentren ganz erheblich erschweren und in vielen Fällen unmöglich machen.

Nach einer weiteren Übergangszeit sollen auch zwischen bereits bestehenden Spielhallen die Mindestabstände gelten, im Fall einer begründeten unbilligen Härte auf 250 Meter reduziert. Aber auch dann wird es durch das Landesglücksspielgesetz zu einer Reduzierung von Spielhallen kommen.

Ebenfalls soll der Sportwettenmarkt durch ein kontrolliertes Angebot privater Konzessionäre in legale Bahnen geführt werden. Diese Konzessionäre unterliegen hohen Auflagen und einer staatlichen Kontrolle. Die Anzahl der staatlichen Konzessionen ist zudem begrenzt, wie auch die Zahl der Wettvermittlungsstellen (600 Stück in Baden-Württemberg). Hinzu kommt, dass sich die Verteilung der Wettvermittlungsstellen über ganz Baden-Württemberg erstrecken soll und eine Konzentration in bestimmten Gebieten zu vermeiden ist. Nach der neuen Gesetzgebung ist zudem das Anbieten von Sportwetten in Gaststätten und Spielhallen verboten.

Durch diese neue gesetzliche Regelung ist von einem Rückgang der bisherigen Anzahl von Annahmestellen für Sportwetten im Stadtgebiet auszugehen. Zuständig für die Sportwetten ist dabei in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag hat sich aus Sicht des Bezirksbeirats Vaihingen durch den Bebauungsplan "Vergnügungsstätten" erledigt.

Kommentare

5 Kommentare lesen

Völlig richtig! Bürger wehrt Euch oder wollt Ihr das für Eure Kinder?????

Die Stadt stellt zur Zeit regelmäßig Bebauungspläne auf, die die Einrichtung von Casinos explizit untersagen oder auf wenige zentrale Stellen beschränken. Insofern sollte diesem Anliegen weitgehend Rechnung getragen sein; der Gemeinderat und insbesondere der UTA sind sich dieses Problems bewusst.

Auch von mir ein 'I like'! Am Besten die schon bestehenden Höhlen auch gleich wieder schließen.

Mit der neuen Vergnügungsstättenverordnung ist es jetzt schon nicht mehr möglich, weitere Casinos/ Wettbüros in Vaihingen zu eröffnen.

Ich frage mich sowieso, wieso die Stadt eine solche Dichte an diesen Einrichtungen zulässt. Damit meine ich nicht nur in Vaihingen, sondern allgemein in anderen Stadtteilen oder Großstädten.
Womäglich spekuliert man auf höhere Einnahmen durch die Gewinnspielsteuer :)