Ergebnis Haushaltsberatungen:
Die Stadt ist dabei für jeden Stadtbezirk einen gesonderter "Bebauungsplan Vergnügungsstätten u.a. Einrichtungen" zu erstellen. Diese haben das Ziel, die zulässigen Gebiete für Casinos, Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen auszuweisen und damit deren Ausbreitung zu begrenzen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Land Baden-Württemberg hat am 28.11.2012 das Landesglücksspielgesetz veröffentlicht, es trat am 29.11.2012 in Kraft. Darin wurden Regelungen zur Regulierung der Spielhallen aufgenommen, um deren Zahl zu begrenzen und den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten. So gelten für neu geplante Spielhallen Mindestabstände von 500 Metern zu bestehenden Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dienen, sowie zu bereits bestehenden Spielhallen. Das Gesetz umfasst auch das Verbot von Mehrfachspielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex. Allein diese Regelung dürfte eine Neuerrichtung von Spielhallen in Stadtteilzentren ganz erheblich erschweren und in vielen Fällen unmöglich machen.
Nach einer weiteren Übergangszeit sollen auch zwischen bereits bestehenden Spielhallen die Mindestabstände gelten, im Fall einer begründeten unbilligen Härte auf 250 Meter reduziert. Aber auch dann wird es durch das Landesglücksspielgesetz zu einer Reduzierung von Spielhallen kommen.
Ebenfalls soll der Sportwettenmarkt durch ein kontrolliertes Angebot privater Konzessionäre in legale Bahnen geführt werden. Diese Konzessionäre unterliegen hohen Auflagen und einer staatlichen Kontrolle. Die Anzahl der staatlichen Konzessionen ist zudem begrenzt, wie auch die Zahl der Wettvermittlungsstellen (600 Stück in Baden-Württemberg). Hinzu kommt, dass sich die Verteilung der Wettvermittlungsstellen über ganz Baden-Württemberg erstrecken soll und eine Konzentration in bestimmten Gebieten zu vermeiden ist. Nach der neuen Gesetzgebung ist zudem das Anbieten von Sportwetten in Gaststätten und Spielhallen verboten.
Durch diese neue gesetzliche Regelung ist von einem Rückgang der bisherigen Anzahl von Annahmestellen für Sportwetten im Stadtgebiet auszugehen. Zuständig für die Sportwetten ist dabei in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Karlsruhe.
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