Platz:
342
in:
2017
Noch immer werden in Stuttgart gemeinsame Fuß- und Radwege angelegt. Sie gefährden Fußgänger/-innen und behandeln Radfahrer/-innen nicht als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer/-innen, die wie Autofahrer/-innen zügig von A nach B gelangen wollen, zum Beispiel als radelnde Pendler zur Arbeit.
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