Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Stadt ist nicht zuständig
Stellungnahme der Verwaltung:
Für den Erlass von Rauchverboten in Bahnhöfen oder auf Bahnsteigen des ÖPNV sind ausschließlich die Träger des ÖPNVs zuständig. Gleiches gilt auch für die Überwachung etwaiger Reglementierungen. Eine Zuständigkeit der Stadtverwaltung ist deshalb nicht gegeben.
Die DB Station&Service AG ist für die Bahnstationen und somit für die Überwachung der Hausordnung, die auch das Rauchverbot an Stationen außerhalb der gekennzeichneten Flächen beinhaltet, zuständig. Die Überwachung der Hausordnung ist regelmäßiges Thema der Abstimmungsgespräche mit der DB Station&Service AG .
Kommentare