Hundesteuer abschaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

95
weniger gut: -628
gut: 95
Meine Stimme: keine
Platz: 
2618
in: 
2017

Die Hundesteuer soll in Stuttgart abgeschafft werden.

Zur Begründung nehme ich Bezug auf folgende Petition zur Abschaffung der Hundesteuer an den Deutschen Städtetag:

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-abschaffung-der-hun...

Kommentare

10 Kommentare lesen

Wenn jeder, der einen Hund hält, dies ausschließlich in seinem Privatgarten tun würde, könnte man darüber nachdenken.
Wer Hühner, Kaninchen etc. hält, braucht auch einen eigenen Grund, auf dem er die Tiere halten kann.
Da Hundehaltung in der Stadt aber auf Kosten der Allgemeinheit (Benutzung der Grünanlagen, Verschmutzung der Trottoirs etc.) betrieben wird, sehe ich nicht ein, warum man da keinen Betrag dazu leisten kann.

Nein, Hundesteuer deutlich erhöhen !

Auszüge:
"Wir sehen in dieser Haltung einen Widerspruch zwischen der Stellung des Tieres als Lebewesen und seiner Behandlung im Steuerrecht!
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Es ist bekannt, dass die Kommunen mit der Hundesteuer auch außerfiskalische Zwecke verfolgen dürfen, so etwa die allgemeine Eindämmung der Hundehaltung.
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Unserer Ansicht nach ist für Belastungen der Allgemeinheit (z. B. durch verursachte Schäden oder durch Hundekot) nur der jeweilige Tierbesitzer im Einzelfall und nicht die Gesamtheit der Hundehalter zu belangen.
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Hier stellt sich ebenfalls die Frage, mit welcher Rechtfertigung die Hundesteuer von Jahr zu Jahr eine massive Progression erfährt, da sie weder zweckgebunden ist, noch die Lenkungsabsicht der Kommunen erfüllt !
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Die überzogenen Steuersätze für willkürlich ausgewählte Rassen weiterhin beizubehalten ist im Rückblick auf die vergangenen 12 Jahre genauso antiquiert, wie die Hundesteuer selbst.
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Jedoch gilt für Beißvorfälle das Ordnungsrecht und die Haftung des Hundehalters, aber nicht die Hundesteuer !
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Die Hundesteuer hat ihren Zweck zur Eindämmung des Hundebestandes längst verfehlt und wurde deshalb in anderen Europäischen Ländern aus ethischen, moralischen und verfassungsrechtlichen Bedenken abgeschafft (u.a. jüngst mit Urteil vom 24.01.2013 in den Niederlanden, in England, Frankreich, etc.)
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Eine „Hundeplage“ ist ohne die Hundesteuer nicht zu erwarten, denn auch ohne lenkende Wirkung, die der Steuer von Bund, Ländern und Gemeinden unterstellt wird, erlauben die Gegebenheiten des täglichen Lebens auch schon jetzt nicht jedem Hundeliebhaber die Haltung eines oder mehrerer Hunde.
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Weil sie also keine lenkende Funktion hat und im höchsten Maße unsozial ist, darf die Hundesteuer nicht aufrechterhalten werden, unabhängig davon, ob ihr Wegfall die Kassen von Städten und Kommunen belasten sollte.
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Dies(Ausgaben für die Hundehaltung in BRD) resultiert in 210 Millionen Euro Umsatzsteuer plus weitere Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer, nicht mitgerechnet sind die Leistungen an Tierärzte und sonstigem Tierbedarf.
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Hundehalter gehen mindestens 3 mal am Tag nach draußen (Naturerlebnis, Bewegung in frischer Luft). Im Durchschnitt bewegt sich ein Hundehalter 2,5 Stunden am Tag (über sieben Wochentage sind das 17,5 Stunden). Das ist das siebenfache der von der WHO empfohlenen Bewegung pro Woche (an fünf Tagen jeweils 0,5 Stunden)."

... und erspart dadurch der Volkswirtschaft an anderer Stelle(Gesundheitswesen) hohe Kosten.

@PS33469:
Wer wie wir an einer "Hundeausgehstrecke" wohnt, der sieht diese Tierhaltung mit sehr gemischten Gefühlen.
Die Hunde werden zum Koten ausgeführt - niemand kommt mit befüllten Beuteln zurück.
Einzelne Leute kommen mit mehreren Hunden, um diese Koten zu lassen, die landwirtschaftlichen Anbauflächen werden um die Kot-Zonen reduziert.
Unsere Idee:
Die Anzahl der Hunde in einer Stadt sollte beschränkt bleiben/werden.

Im Gegenteil!!! Drastisch erhöhen! Vielleicht wäre Stuttgart dann nicht mehr die Stadt der Hundescheiße.

@ Gerd vom Granitberg
Ich wäre auch für eine einjährige Ausbildung an Wochenenden für Neu-Tierbesitzer(nicht nur Hunde - Tierbesitzführerschein) und eine klare ordnungspolitische Vorgabe, wo und wie Hunde im Stadtgebiet überhaupt noch gehalten werden dürfen. Es geht um die Art gerechte Haltung, so wie sie im Tierschutzgesetz in §2 geregelt ist.
"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

ich bin für Einführung einer HundeHALTERstrafsteuer, denn die sind dafür verantwortlich, dass ihre Hunde die Gewege, Grünstreifen und Baumumrandungen vollkacken und jedes Haus in der "Ausführstrasse" vollpissen.

Ich bin für eine artgerechte Tierhaltung - auch für Hunde. Daher gehören Hunde nicht in eine Stadt wie Stuttgart.

msga Ist die "Haltung" von Kindern in einer Großstadt "artgerecht"?

@ msga
Das ist zu pauschal formuliert. Besser wäre, wenn vor der Anschaffung eines Hundes per Antrag zuerst der zukünftige Hundehalter hinsichtlich seiner charakterlichen Eignung ("Mein Pitbull hat 2 Tonnen Beisskraft !") und die wohnlichen Verhältnisse zu überprüfen. Einschränkungen sollte es dort geben, wo der Hund nicht vom Haus weg in Grünanlagen der näheren Umgebung regelmässig ausgeführt werden könnte, um dort "sein Geschäft zu verrichten"(Kot muss natürlich wieder eingesammelt werden). Denn dies wäre eine nicht Art gerechte Haltung eines Hundes.