Platz:
1717
in:
2013
Betreuungsstadträte sollten auf den jeweiligen Seiten der Bezirksbeiräte der Stadtteile eingetragen werden (nicht nur bei den Fraktionsseiten der Parteien im Gemeinderat).
Gemeinderat prüft:
nein
Betreuungsstadträte sollten auf den jeweiligen Seiten der Bezirksbeiräte der Stadtteile eingetragen werden (nicht nur bei den Fraktionsseiten der Parteien im Gemeinderat).