Bei Feinstaubalarm das Einfahren in die City nur für Anwohner und Anlieger erlauben
Nr. 43209
| von: Gast |
Stadtbezirk:
Stuttgart-Mitte
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Thema:
Feinstaub, Luft
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Wirkung:
kostenneutral
Für unsere Stadt ist der Vorschlag:
Ergebnis (nur gut):
461
weniger gut: -283
gut: 461
Meine Stimme: keine
Platz:
398
in:
2017
Den Durchgangsverkehr bei Feinstaubalarm reduzieren, indem Einfahrverbote für Auswärtige ausgesprochen werden. Nur mit einer Sondergenehmigung oder Anwohner Parkschein befahrbar.
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