Verkehr über den Speidelweg reduzieren - Unerlaubte Durchfahrt kontrollieren

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Stadtbezirk: 
Hedelfingen
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Thema: 
Verkehrskontrolle
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

207
weniger gut: -116
gut: 207
Meine Stimme: keine
Platz: 
1984
in: 
2017

Ein Befahren des Speidelweges für Fahrzeuge mit einer Breite von über 2 Meter ist verboten. Kontrollen diesbezüglich haben meines Wissens noch nie stattgefunden. Würden nur 100 Fahrzeuge (größer als 2 Meter) pro Tag mit einem Bußgeld von 10€ belegt, wären das rund 1.000 € Mehreinnahmen in die Kasse der Stadt Stuttgart an einem einzigen Tag!

Der tödliche Rollerunfall hätte dadurch unter Umständen vermieden werden können, da dieser durch einen Lastwagen verursacht wurde.

Kommentare

2 Kommentare lesen

2,0 m ist zu schmal, "normale" PKW sind bis 2,1/2,2 m breit, siehe Autobahnbaustellen.
Dann kann kontrolliert werden.

Das die Durchfahrt für LKWs definitiv verboten ist, sollte bei 2 Meter eigentlich mehr als offensichtlich sein -- mir ist es aber selber schon passiert, dass mir trotzdem schon in seltenen Fällen große LKW entgegen gekommen sind! Wobei hier einen LKW mit PKWs zu vergleichen, hinkt schon gewaltig!
Hinsichtlich der 2 Meter: Wie bereits angeklungen, kann man kaum noch ein Fahrzeug bekommen, dessen "Breite über Außenspiegel" tatsächlich unter 2 Meter liegt. Daher wurden mittlerweile auch die Baustellen-Fahrspuren auf min. 2,10 Meter bzw. teilweise sogar auf 2,20 Meter angepasst.