Platz:
1984
in:
2017
Ein Befahren des Speidelweges für Fahrzeuge mit einer Breite von über 2 Meter ist verboten. Kontrollen diesbezüglich haben meines Wissens noch nie stattgefunden. Würden nur 100 Fahrzeuge (größer als 2 Meter) pro Tag mit einem Bußgeld von 10€ belegt, wären das rund 1.000 € Mehreinnahmen in die Kasse der Stadt Stuttgart an einem einzigen Tag!
Der tödliche Rollerunfall hätte dadurch unter Umständen vermieden werden können, da dieser durch einen Lastwagen verursacht wurde.
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