Einrichtung eines Gesundheitsfonds für kostenlose Behandlungen und Medikamente inklusiv Alternativmedizin (homöopathisch, anthroposophisch, naturheilkundlich) für alle Bonuscard-InhaberInnen, Menschen im SGB II- und SGB XII-Bezug, in sogenannten Schwellenhaushalten oder mit Einkommen knapp über der Einkommensgrenze für die Berechtigung der Bonuscard.
Begründung:
Der im Regelbedarf für die Gesundheit enthaltene/ausgewiesene Betrag ist nicht ausreichend für eine erfolgreiche Behandlung. Vor allem bei chronischen Krankheiten - Dauerbehandlung! -, Zahnbehandlungen und Augenerkrankungen -z.B. Brillen mit speziellen Gläsern - fallen besonders hohe Kosten an. Auch Menschen in prekären Einkommensverhältnissen (z.B. "Aufstocker, Mini-Jobber, Niedriglöhner") können die Kosten aus eigenen Mitteln nicht mehr tragen.
Außerdem müssen Zuzahlungen von den Kranken bezahlt werden und die Krankenkassen haben viele Leistungen ganz gestrichen oder so stark zurückgefahren, dass diese Kosten vom oben genannten Personenkreis nicht mehr übernommen werden können.
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