Eigener Tarifvertrag für das Personal in Stuttgarter Kitas

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

278
weniger gut: -44
gut: 278
Meine Stimme: keine
Platz: 
44
in: 
2011

Da die pädagogische Qualität, das Niveau der Bildungskonzepte und die Anforderungen an Erzieherinnen in Stuttgart im Bundesvergleich mit die höchsten sind, muss sich das auch in der Bezahlung niederschlagen.

Ein Nebenschauplatz ist die Frage, wie Stuttgart die erforderlichen Erzieherinnen für den Ausbau der Kleinkindbetreuung bis 2013 aufbringen soll. Männer in Kitas werden gewünscht, auch das hat mit der Bezahlung zu tun. Was hindert den Gemeinderat an einem eigenen Tarifvertrag für Stuttgart?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für das erzieherische Personal in Kindertagesstätten gilt der Tarifvertrag für den Sozial-und Erziehungsdienst vom 27.07.2009. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband und damit an diesen Tarifvertrag gebunden. Der Abschluss eines stadteigenen "Haustarifvertrags" für den genannten Personenkreis ist im Hinblick darauf nicht möglich.

Kommentare

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Gut und einfach formuliert!
Hatte das gleiche schon mal für den Gesamtelternbeirat der Stuttgarter Kitas unter Vorschlag https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/132 eingestellt - bitte stimmt für beides...nicht das wir uns bei diesem wichtigen Thema die Stimmen klauen :)

Ausbildung sollte auch für Berufswechsler möglich sein. Da aber Frauen mit Familien im Rücken keine Vollzeitausbildung wahrnehmen können, muss die Teilzeitausbildung ausgebaut werden. Bislang gibt es nur eine Schule in Stuttgart, die dies anbietet und die ist hoffnungslos überlaufen. Darüber hinaus muss die Teilzeitausbildung vergütet werden. Ohne Einkommen bzw. mit Einkommensverzicht ist eine Ausbildung sowie die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Ausbildung und Familie für viele unmöglich.