Platz:
544
in:
2011
Für Ordnungswidrigkeiten, wie Tauben zu füttern, Zigarettenstummel oder Papier auf den Boden werfen, Kaugummi auf die Straße spucken oder es versäumt, den Haufen seines geliebten Hundes zu entsorgen (Hierfür sollten spezielle Hundehaufenmülleimer mit Tütenangebot aufgestellt werden -> siehe Degerloch, Epplestraße Zugang zur U-Bahnstation), muss eine Strafe ab einer Höhe von 20 Euro bezahlen. Eine Strafe muss auch zahlen, wer im Umkreis von 100 Meter von Schulen und Gesundheitseinrichtungen, sowie Spielplätzen und Kindergärten / Kinderhorts Alkohol trinkt oder raucht. Für die Kontrolle sind Polizisten oder privater Sicherheitsdienst zuständig.
Gemeinderat prüft:
nein
Kommentare