Richtlinien für die Außengastronomie

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

174
weniger gut: -137
gut: 174
Meine Stimme: keine
Platz: 
1190
in: 
2013

Ausarbeitung von Richtlinien und Planungen für die Gestaltung von öffentlichen Plätzen und deren Belebung durch Gastronomiebetriebe. Viele Ecken und Plätze von Stuttgart wirken abends trostlos, wenn die ganzen Königsstraßen-Einkäufer wieder weg sind.

Hier sollten verstärkt auch Plätze geschaffen werden und identifiziert werden, wo eine offene Außengastronomie den Platz und den Straßenzug beleben und aufwerten.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Lieber Trollinger21,

Wenn ich die vielen Vorschläge zur Aufwertung von von innerstädtischen Flächen / Gebäuden in dieser Bürgerhaushaltssession durchsehe, glaube ich fast schon, dass wir nur noch hochwertige, gute Gastronomie benötigen, um als attraktive Stadt zu gelten. In der City mag das noch angehen.

In Wohngebieten selbst im Stuttgarter Westen sollte dies aber seine Grenzen haben. Wenn der Verkehrslärm abebbt, können 4 heitere Personen mit daher etwas lauterer Unterhaltung schon deutlich, je später in der Nacht auch als störend empfunden werden.

Nicht nur als ehemaliger Vorstand eines Sportvereins auf der WALDAU kann ich empfelen, solche Außen- und Erholungsbereiche zu nutzen.
Fast alle Stuttgarter Sportvereine bieten Gaststätten mit Außengastonimie, teilweise im Grünen oder nahe dran.
Es gibt schon genügend Gaststätten die so etwas auch bis etwas später bieten können, nicht nur auf der Waldau.

Die Waldau aber hat den Vorteil, dass Sie mit U 7 gut an den ÖPNV erschlossen ist und dann braucht man auch kein PKW, und wer die Volksdroge Nr. 1 trotzdem genießt kann damit auch sein Auto daheim lassen und der Führerschein bliebt sicher.

Diese Richtlinien gibt es bereits. Und auch gestaffelte Kostensätze je nach Lage, die ja die Gastronomen - zu recht - für die Nutzung des öffentlichen Raums zahlen müssen. Grundregel: Es müssen 1,50 m Restwegbreite verbleiben.