Konzept zur Wiederbelebung der Stuttgarter Bierhallen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

169
weniger gut: -166
gut: 169
Meine Stimme: keine
Platz: 
1535
in: 
2013

Ein besonderes Merkmal für Stuttgart war früher die zahlreichen Bierhallen in der Innenstadt. Ähnlich wie heute noch in München (Augustiner, Franziskaner, Schneider Bräu, etc.). Dies war sehr identitätsstiftend und gesellschaftlich sehr attraktiv.

Leider wurde diese Tradition mit der Zerstörung der Stuttgarter Innenstadt auch aufgegeben. Dieses Konzept könnte wieder mehr historisches Bewusstsein und vor allem ein Zugewinn der vorhandenen Gastronomie bedeuten.

Wenn möglich, sollten diese Stuttgarter Bierhallen wieder in den historischen Gebäuden auferstehen. Das wäre auch ein touristisches Highlight für die Stadt. Hier könnten auch die Stuttgarter Brauereien (Stuttgarter Hofbräu, Dinkelacker, Schwabenbräu) oder Rothaus, Fürstenberger, Schönbuch, etc. als Pate und Sponsor auftreten.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

7 Kommentare lesen

Man darf gespannt sein, was die neuen Eigentümer des Hotel Ketterers (Marienstrasse 3) aus der ehemaligen grossen Brauereigaststätte im Erdgeschoß gerade bauen.

StZOnline vom 8.3:
Dinkelacker wird 2014 am Schloßplatz im Gebäude der heutigen Dresdner Bank eine Brauereigaststätte mit Aussengastronomie eröffnen

sehr schön und vielen dank. es tut sich doch so langsam was in die richtige richtung :-)

Wenn ich mich nicht irre, wurden und werden Restaurationsbetriebe von privaten Unternehmern betrieben.
Was genau hat die Stadt damit zu tun? Worüber soll man hier abstimmen?

Es gibt doch immer mehr Lokale, was soll die Stadt hier noch machen?

Wir brauchen in Stuttgart nicht noch mehr Sauflokalitäten, ich frage mich auch, was solch ein Vorschlag im Bürgerhaushalt zu suchen hat. Sollen die Brauereien meinetwegen neue Lokalitäten zum Verticken ihres Stoffs aufbauen, aber bitte 100%-ig privat finanziert. Ich sehe nicht ein, dass der Steuerzahler das bezahlen soll.