Begründung und Vorschlagsbeschreibung:
Die Bürger von Stuttgart sind im Zuge großer Baumaßnahmen immer wieder durch Beein-trächtigungen betroffen, gegen die sie vermeintlich machtlos sind. Der Bürgerbeauftragte soll Sachwalter der Bürger und kritischer Begleiter der Großprojekte sein, insbesondere hinsichtlich:
1. Immissionen wie Lärm, Schmutz und Staub sowie Verkehrsbehinderungen infolge großer Baumaßnahmen.
2. Bauschäden, welche den Bürgern durch die Projektträger oder die ausführenden Firmen zugefügt werden. Dies umfasst ggf. auch die laufende Überwachung von Gebäuden hinsichtlich des Eintritts möglicher Schäden und/oder Immissionen.
3. Vermögensschäden infolge von Duldungsverpflichtungen (insbesondere auf Grund der Eintragung von Grunddienstbarkeiten), sowie Ansprüche aus dem Nachbarschaftsrecht.
4. Beratung bei der Regulierung von Schadensfällen.
Entscheidende Anforderung an Stelle und Stelleninhaber ist die Wahrnehmung der Bürgerinteressen. Entscheidendes Merkmal ist die Unabhängigkeit von Stelle und Stelleninhaber von jedweder Weisung und partikularen Ämterinteressen. Die Stelle soll daher beim Amt für Umweltschutz oder direkt beim OB als Stabsstelle angesiedelt. Sie setzt Sachverstand aus den Bereichen des Bauwesens und des öffentlichen Rechts voraus. Der Stelle ist nicht nur für das Projekt Stuttgart 21, sondern ist auch für weitere große Bauprojekte von Bedeutung. Sie ist ein wichtiger Beitrag zu Transparenz und Bürgerbeteiligung.
Die vorhandene Stelle einer Bürgerbeauftragten der Stadt für Stuttgart 21 soll dafür umgewidmet und erweitert werden. Voraussetzung ist, dass diese aus dem Kommunikationsbüro abgezogen wird und ausschließlich der Wahrnehmung der Bürgerinteressen dient.
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