Nr. 4891 | von: aka | Stadtbezirk: Stuttgart (gesamt) | Thema: Stadtplanung, Städtebau | Wirkung: kostenneutral Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis:119weniger gut: -142gut: 119Meine Stimme: keine Platz: 1909in: 2013Man könnte Aldi und Co verpflichten über den Läden 2 Stockwerke Wohnungen vorzusehen, sofern die Lage passt, statt den Platz mit Flachbauten zu verschwenden Gemeinderat prüft: nein Kommentare 15 Kommentare lesen grandnagus | 08.03.13 Wenn man Ihren Vorschlag liest, dann könnte man meinen, Sie hätten noch nie Eigentum an irgendeiner Sache besessen. Oder auch nur etwas gemietet. Ich mache Ihnen 2 Beispiele, die verdeutlichen, wie absurd Ihr Vorschlag ist: - Sie besitzen ein Eigenheim mit einem schönen Garten drumherum. Weil ein beliebiger Dritter findet, dies sei Platzverschwendung, werden nun in Ihrem Garten Wohnungen gebaut. - Sie nennen ein Auto Ihr eigen. Weil ein beliebiger Dritter findet, daß man auf Ihren Fahrten damit wunderbar Dinge transportieren kann, werden Sie verpflichtet, zukünftig einen Hänger sowie einen Dachgepäckträger mit sich zu führen und die Waren Dritter zu transportieren. Bei beiden Beispielen ist es irrelevant, ob Sie dafür eine Vergütung erhalten oder nicht. Der beliebige Dritte hat in Ihre Autonomie hinsichtlich der Sache eingegriffen - so, wie Sie das fordern. Denken Sie mal drüber nach... PS: Nur noch am Rande: Filialisten wie Aldi, Lidl & Co. sind übrigens in den Liegenschaften meist nur Mieter. Bauen tun Investoren. PSPS: Mit dem Stadthaushalt hat das gar nichts zu tun. Wirklich nicht. HeslachRulez | 08.03.13 Find ich sehr gut, könnte man sicher was mit der Bauordnung machen, Allgemeingültig und nicht nur für spezielle Discounter. Wenn die Fläche knapp wird muss man letztendlich in die Höhe. Ansonsten zu meinem Vorkommentator mal einen Auszug aus dem ganz und gar unkommunistischen Grundgesetz (sogar aus dem Teil der noch zur unveränderlichen freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört): Art. 14 "(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. ..." Und Art. 15 "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden." grandnagus | 08.03.13 @ Vaihinger ad 1) Die Bauordnung ist Landesrecht und hat mit dem Stadthaushalt nichts zu tun. ad 2) Aldi 6 Co. sind hier i.d.R., wie schon gesagt, Mieter. Eigentümer ist der Investor, und der zahlt Grundsteuer, erzielt Einkommen und entrichtet mithin Einkommensteuer. Darüber stellt er sein Grundstück in Form einer Einrichtung zur Befriedigung allgemeiner Bedürfnisse zur Verfügung (Einkaufen). All dies geht weit über das hinaus, was das Grundgesetz von ihm wünscht. 'Wünscht', lieber Kommentator. Denn dort steht ausdrücklich ''soll'. ad 3) Wenn ich boshaft wäre, könnte ich unterstellen, Sie würden fordern, daß die Immobilieneigentümer enteignet werden und ihre Grundstücke und Gebäude der Allgemeinheit zufallen sollen, damit sich diese dann nicht mehr anzustrengen braucht, sondern beispielsweise billigen, kommunalen Wohnraum nachgeworfen bekommt. Aber so haben Sie das sicher nicht gemeint ;-) Bevor sich noch andere Aldi-Enteignungs-Befürworter hier einschalten, nachstehend §2 des Landes-Enteignungs-Gesetzes: § 2 Enteignungszweck Nach diesem Gesetz kann enteignet werden, um 1. Vorhaben zu verwirklichen, für die andere Gesetze die Enteignung ausdrücklich zulassen, 2. andere Vorhaben zu verwirklichen, die dem Wohle der Allgemeinheit dienen, insbesondere um a) Einrichtungen für die Jugendhilfe, Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen, b) Einrichtungen für Schulen, Hochschulen und andere Zwecke von Kultur, Wissenschaft und Forschung, c) Einrichtungen für die öffentliche Versorgung oder Entsorgung, d) Einrichtungen, die dem Umweltschutz dienen, e) Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und des Strafvollzugs, f) Einrichtungen des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs zu schaffen und zu verändern. Von billigem Wohnraum für alle steht da nix ;-) Wenn Sie jedoch irgendwo in Stuttgart erkennen können, daß die Bauform von Supermärkten der einschlägigen Gesetzgebung und damit auch dem Gemeinwohl zuwider läuft, rate ich Ihnen, sich mit Ihrem Abgeordneten im Landtag in Verbindung zu setzen. Und falls es immer noch nicht verstanden wurde, hier noch auszugsweise § 4 des gleichen Gesetzes: § 4 Zulässigkeit der Enteignung (1) Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, soweit sie zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich ist und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann. Lassen wir den Unternehmen ihre Freiheit, denn wir möchten ebendiese auch genießen. Finden Sie nicht? HeslachRulez | 08.03.13 @ grandnagus Stimmt, ist Landesrecht. Aber wie auch schon bei manch anderen Vorschlägen geschrieben: Gerade als Landeshauptstadt sowie größte Stadt im Land können Resulutionen des Gemeinderates an die Adresse des Landes dieses durchaus zu Gesetzesänderungen (sei es bezüglich der Bauordnung oder Enteignungen) bewegen. Ich habe hier übrigens nie für Enteignungen plädiert, tut hier nichts zur Sache, ich wollte nur verdeutlichen dass selbst das durch und durch bürgerliche und garnicht kommunistische Grundgesetz die Sache mit dem Eigentum und dass man damit mehr oder weniger machen kann was man will wie sie es darstellten nicht so simpel sieht sondern Eigentum durchaus Allgemeinwohl orientiert sein soll. Leider ist Papier sehr geduldig. Ansonsten bin ich der Meinung muss man hier nicht schon wieder das große Fass politischer Grundsatzdiskussionen aufmachen und vom Thema abschweifen. grandnagus | 08.03.13 Mit Ihrem letzten Satz haben Sie Recht ;-) Nur soviel noch: Daß die LHS wegen ihrer Größe und ihres Status' (eben die Hauptstadt zu sein), merkbaren Einfluß auf die Landesgesetzgebung hat, ist falsch. 1. gibt es gerade beim Baurecht in der Regel einen Gesetzentwurf, der von einer Arge beim Bund ausgearbeitet wird. Dort sitzen sehr viele Leute... Der geht dann an die Länder, die ihren Senf dazugeben, etwas anpassen und dann beschließen. Oder eben nicht. 2. gibt es 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg. Die Vertreter Stuttgarts und der Region spielen also im 138 Personen starken Landtag eine eher untergeordnete Rolle. HeslachRulez | 09.03.13 @ grandnagus Sie beschreiben hier die ganz direkten Einflüsse, die sind durchaus eher gering, da stimme ich Ihnen zu. Allerdings: Alleine schon die mediale Beachtung von Forderungen ist bei Forderungen der Landeshauptstadt und generell von Großstädten deutlich höher. Muß man nicht gut finden, ist aber Fakt. Und dass dank Parteifreundschaften (OB und MP von der selben Partei, größte Gemeinderatsfraktion und MP-stellende Landtagsfraktion von derselben Partei) Rücksicht genommen wird und das ein oder ander etwas zuvorkommender behandelt wird werden Sie doch wohl hoffentlich nicht bestreiten, das ist normalste Parteipolitik. Muss man ebenfalls nicht gutfinden, ist aber ebenso meiner Meinung nach offensichtlich. Aber eigentlich schweifen wir mit der Diskussion doch schon vom Thema ab ;) Kurz gesagt: Der Gemeinderat kann das Bundesland auffordern Landesgesetze zu ändern. Inwieweit Stuttgart da besonderen Einfluss genießt ist strittig. Können wir uns darauf einigen? grandnagus | 09.03.13 Ja, auf Ihren letzten Absatz können wir uns einigen - denn das ist es ja auch, was Politik ausmacht. :-) Stadtfreund | 09.03.13 nicht nur das Landesrecht spielt eine Rolle, auch die Satzungen der Stadt sind maßgebend. Darin kann sogar verboten werden, dass Filialisten eine bestimmte Größe oder Branche sich ansiedeln dürfen, insoweit ist der Verschlag Ressourcen zu nutzen (WHG über Discounter) eine gute Überlegung grandnagus | 09.03.13 @ Stadtfreund Wären Sie so nett und bieten Fundstellen auf? "Satzungen der Stadt..." ist doch ein bißchen arg unpräzise. Darüber hinaus geht es in diesem Vorschlag nicht um die Nutzung von Grundstücken (denn es scheint unstrittig, daß Aldi seinen Lebensmittelmarkt bauen darf), sondern um die Freiheit des Unternehmers, seine Gebäude und Geschäftsräume im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien zu errichten und zu nutzen. Glauben Sie mir: Wenn ein Investor wirtschaftliches Potential in der Errichtung von Wohnungen oberhalb von Einrichtungen des großflächigen Lebensmitteleinzelhandels sehen würde, dann würde er's von selbst machen. Da die allerwenigsten Investoren dies jedoch tun, ist davon auszugehen, daß die von Ihnen benannte "Ressource" nicht existiert. Darüber hinaus bleibt dieser Vorschlag irrelevant für den Haushalt der Stadt Stuttgart - denn diese soll ja offenbar nicht bauen, oder? aka | 09.03.13 Also mal konkret: Es geht nicht um Bestandsbauten, sondern um Neubauten. Für diese ist eine Baugenehmigung erforderlich, die sich auf den Flächennutzungsplan und die städtische Bauleitplanung bezieht. Dort werden Regeln und Vorgaben hinterlegt, u.a. Geschossflächen und Geschosshöhe. Darum geht's hier. grandnagus | 09.03.13 @aka Richtig. Die städtische Bauleitplanung widerspiegelt sich u.a. im Flächennutzungsplan. Mit welcher Begründung sollte die Stadt einen Investor zu einer mehrgeschossigen Bauweise zwingen wollen, wo doch großflächiger Einzelhandel normalerweise in Randzonen, Industriegebieten etc. entsteht? Das würde bedeuten, man macht diese Gebiete zu Wohngebieten oder Mischgebieten und sorgt damit: Entweder für eine mangelnde Attraktivität der entstandenen Wohnungen. Oder für eine Ablehnung der Investition beim Investor, die wiederum eine Schlechterversorgung der Bevölkerung und gleichermaßen nicht mehr Wohnraum zur Folge hat. Es bleibt dabei: Der Vorschlag soll nichts weiter sein als die Enteignung von vermeintlich reichen Unternehmen. Oki | 11.03.13 @ grandnagus. Haben Sie etwas gegen Wohnungen über Verkaufsflächen? Und was hat Ihr Beispiel mit dem Garten oder dem Auto bitte damit zu tun? In Stuttgart fehlt Wohnraum, und es gibt genügend flache Verkaufsgebäude, die man, von der jeweils gegenüberliegenden Seite her, für mehrgeschossigen Wohnraum erschließen könnte. K.A.Lauer | 18.03.13 Angesichts dessen, dass diese , wie hier bereits festgestellt, überwiegend in Randzonen und Industriegebieten gebaut werden, möglicherweise auch noch mit mangelhaftem Anschluss an den ÖPNV, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand an einer solchen Wohnlage mit Blick auf den heimeligen Parkplatz ein gesteigertes Interesse haben könnte. Jemand mit Kindern vielleicht? Ja klar, die haben dann ja einen großen Spielplatz mit vielen bunten Autos direkt vor der Haustür. Irre Vorstellung! mobbel78 | 19.03.13 Da die eingeschossigen Gebäude der Discounter, die meist in unattraktiven städtischen Randgebieten gebaut werden, alle in Ständerbauweise und mit Nagelplattenbindern gebaut werden fällt eine Überbauung sowieso aus. Statisch tragende Festbauten gibt es in diesen Gebäuden nur dort, wo Kühlhäuser und Marktleiterbüro angesiedelt sind. Ansonsten gibt es nur Stützbauten (Pfeiler) für den Dachstuhl und keine tragenden Wände. grandnagus | 08.04.13 @ Oki Nein, natürlich habe ich nichts gegen Wohnungen über Verkaufsflächen :-) Ich habe was dagegen, daß private Investoren zu etwas gezwungen werden sollen, das einen Eingriff in ihre wirtschaftliche und sachliche Autonomie darstellt (insofern sind beide Vergleiche sehr wohl angemessen, denn da geht es genau um diese Tatbestände). Besonders dann, wenn - wie hier nicht nur von mir dargestellt - der Erfolg der Gesamtmaßnahme äußerst zweifelhaft ist.
grandnagus | 08.03.13 Wenn man Ihren Vorschlag liest, dann könnte man meinen, Sie hätten noch nie Eigentum an irgendeiner Sache besessen. Oder auch nur etwas gemietet. Ich mache Ihnen 2 Beispiele, die verdeutlichen, wie absurd Ihr Vorschlag ist: - Sie besitzen ein Eigenheim mit einem schönen Garten drumherum. Weil ein beliebiger Dritter findet, dies sei Platzverschwendung, werden nun in Ihrem Garten Wohnungen gebaut. - Sie nennen ein Auto Ihr eigen. Weil ein beliebiger Dritter findet, daß man auf Ihren Fahrten damit wunderbar Dinge transportieren kann, werden Sie verpflichtet, zukünftig einen Hänger sowie einen Dachgepäckträger mit sich zu führen und die Waren Dritter zu transportieren. Bei beiden Beispielen ist es irrelevant, ob Sie dafür eine Vergütung erhalten oder nicht. Der beliebige Dritte hat in Ihre Autonomie hinsichtlich der Sache eingegriffen - so, wie Sie das fordern. Denken Sie mal drüber nach... PS: Nur noch am Rande: Filialisten wie Aldi, Lidl & Co. sind übrigens in den Liegenschaften meist nur Mieter. Bauen tun Investoren. PSPS: Mit dem Stadthaushalt hat das gar nichts zu tun. Wirklich nicht.
HeslachRulez | 08.03.13 Find ich sehr gut, könnte man sicher was mit der Bauordnung machen, Allgemeingültig und nicht nur für spezielle Discounter. Wenn die Fläche knapp wird muss man letztendlich in die Höhe. Ansonsten zu meinem Vorkommentator mal einen Auszug aus dem ganz und gar unkommunistischen Grundgesetz (sogar aus dem Teil der noch zur unveränderlichen freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört): Art. 14 "(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. ..." Und Art. 15 "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden."
grandnagus | 08.03.13 @ Vaihinger ad 1) Die Bauordnung ist Landesrecht und hat mit dem Stadthaushalt nichts zu tun. ad 2) Aldi 6 Co. sind hier i.d.R., wie schon gesagt, Mieter. Eigentümer ist der Investor, und der zahlt Grundsteuer, erzielt Einkommen und entrichtet mithin Einkommensteuer. Darüber stellt er sein Grundstück in Form einer Einrichtung zur Befriedigung allgemeiner Bedürfnisse zur Verfügung (Einkaufen). All dies geht weit über das hinaus, was das Grundgesetz von ihm wünscht. 'Wünscht', lieber Kommentator. Denn dort steht ausdrücklich ''soll'. ad 3) Wenn ich boshaft wäre, könnte ich unterstellen, Sie würden fordern, daß die Immobilieneigentümer enteignet werden und ihre Grundstücke und Gebäude der Allgemeinheit zufallen sollen, damit sich diese dann nicht mehr anzustrengen braucht, sondern beispielsweise billigen, kommunalen Wohnraum nachgeworfen bekommt. Aber so haben Sie das sicher nicht gemeint ;-) Bevor sich noch andere Aldi-Enteignungs-Befürworter hier einschalten, nachstehend §2 des Landes-Enteignungs-Gesetzes: § 2 Enteignungszweck Nach diesem Gesetz kann enteignet werden, um 1. Vorhaben zu verwirklichen, für die andere Gesetze die Enteignung ausdrücklich zulassen, 2. andere Vorhaben zu verwirklichen, die dem Wohle der Allgemeinheit dienen, insbesondere um a) Einrichtungen für die Jugendhilfe, Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen, b) Einrichtungen für Schulen, Hochschulen und andere Zwecke von Kultur, Wissenschaft und Forschung, c) Einrichtungen für die öffentliche Versorgung oder Entsorgung, d) Einrichtungen, die dem Umweltschutz dienen, e) Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und des Strafvollzugs, f) Einrichtungen des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs zu schaffen und zu verändern. Von billigem Wohnraum für alle steht da nix ;-) Wenn Sie jedoch irgendwo in Stuttgart erkennen können, daß die Bauform von Supermärkten der einschlägigen Gesetzgebung und damit auch dem Gemeinwohl zuwider läuft, rate ich Ihnen, sich mit Ihrem Abgeordneten im Landtag in Verbindung zu setzen. Und falls es immer noch nicht verstanden wurde, hier noch auszugsweise § 4 des gleichen Gesetzes: § 4 Zulässigkeit der Enteignung (1) Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, soweit sie zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich ist und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann. Lassen wir den Unternehmen ihre Freiheit, denn wir möchten ebendiese auch genießen. Finden Sie nicht?
HeslachRulez | 08.03.13 @ grandnagus Stimmt, ist Landesrecht. Aber wie auch schon bei manch anderen Vorschlägen geschrieben: Gerade als Landeshauptstadt sowie größte Stadt im Land können Resulutionen des Gemeinderates an die Adresse des Landes dieses durchaus zu Gesetzesänderungen (sei es bezüglich der Bauordnung oder Enteignungen) bewegen. Ich habe hier übrigens nie für Enteignungen plädiert, tut hier nichts zur Sache, ich wollte nur verdeutlichen dass selbst das durch und durch bürgerliche und garnicht kommunistische Grundgesetz die Sache mit dem Eigentum und dass man damit mehr oder weniger machen kann was man will wie sie es darstellten nicht so simpel sieht sondern Eigentum durchaus Allgemeinwohl orientiert sein soll. Leider ist Papier sehr geduldig. Ansonsten bin ich der Meinung muss man hier nicht schon wieder das große Fass politischer Grundsatzdiskussionen aufmachen und vom Thema abschweifen.
grandnagus | 08.03.13 Mit Ihrem letzten Satz haben Sie Recht ;-) Nur soviel noch: Daß die LHS wegen ihrer Größe und ihres Status' (eben die Hauptstadt zu sein), merkbaren Einfluß auf die Landesgesetzgebung hat, ist falsch. 1. gibt es gerade beim Baurecht in der Regel einen Gesetzentwurf, der von einer Arge beim Bund ausgearbeitet wird. Dort sitzen sehr viele Leute... Der geht dann an die Länder, die ihren Senf dazugeben, etwas anpassen und dann beschließen. Oder eben nicht. 2. gibt es 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg. Die Vertreter Stuttgarts und der Region spielen also im 138 Personen starken Landtag eine eher untergeordnete Rolle.
HeslachRulez | 09.03.13 @ grandnagus Sie beschreiben hier die ganz direkten Einflüsse, die sind durchaus eher gering, da stimme ich Ihnen zu. Allerdings: Alleine schon die mediale Beachtung von Forderungen ist bei Forderungen der Landeshauptstadt und generell von Großstädten deutlich höher. Muß man nicht gut finden, ist aber Fakt. Und dass dank Parteifreundschaften (OB und MP von der selben Partei, größte Gemeinderatsfraktion und MP-stellende Landtagsfraktion von derselben Partei) Rücksicht genommen wird und das ein oder ander etwas zuvorkommender behandelt wird werden Sie doch wohl hoffentlich nicht bestreiten, das ist normalste Parteipolitik. Muss man ebenfalls nicht gutfinden, ist aber ebenso meiner Meinung nach offensichtlich. Aber eigentlich schweifen wir mit der Diskussion doch schon vom Thema ab ;) Kurz gesagt: Der Gemeinderat kann das Bundesland auffordern Landesgesetze zu ändern. Inwieweit Stuttgart da besonderen Einfluss genießt ist strittig. Können wir uns darauf einigen?
grandnagus | 09.03.13 Ja, auf Ihren letzten Absatz können wir uns einigen - denn das ist es ja auch, was Politik ausmacht. :-)
Stadtfreund | 09.03.13 nicht nur das Landesrecht spielt eine Rolle, auch die Satzungen der Stadt sind maßgebend. Darin kann sogar verboten werden, dass Filialisten eine bestimmte Größe oder Branche sich ansiedeln dürfen, insoweit ist der Verschlag Ressourcen zu nutzen (WHG über Discounter) eine gute Überlegung
grandnagus | 09.03.13 @ Stadtfreund Wären Sie so nett und bieten Fundstellen auf? "Satzungen der Stadt..." ist doch ein bißchen arg unpräzise. Darüber hinaus geht es in diesem Vorschlag nicht um die Nutzung von Grundstücken (denn es scheint unstrittig, daß Aldi seinen Lebensmittelmarkt bauen darf), sondern um die Freiheit des Unternehmers, seine Gebäude und Geschäftsräume im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien zu errichten und zu nutzen. Glauben Sie mir: Wenn ein Investor wirtschaftliches Potential in der Errichtung von Wohnungen oberhalb von Einrichtungen des großflächigen Lebensmitteleinzelhandels sehen würde, dann würde er's von selbst machen. Da die allerwenigsten Investoren dies jedoch tun, ist davon auszugehen, daß die von Ihnen benannte "Ressource" nicht existiert. Darüber hinaus bleibt dieser Vorschlag irrelevant für den Haushalt der Stadt Stuttgart - denn diese soll ja offenbar nicht bauen, oder?
aka | 09.03.13 Also mal konkret: Es geht nicht um Bestandsbauten, sondern um Neubauten. Für diese ist eine Baugenehmigung erforderlich, die sich auf den Flächennutzungsplan und die städtische Bauleitplanung bezieht. Dort werden Regeln und Vorgaben hinterlegt, u.a. Geschossflächen und Geschosshöhe. Darum geht's hier.
grandnagus | 09.03.13 @aka Richtig. Die städtische Bauleitplanung widerspiegelt sich u.a. im Flächennutzungsplan. Mit welcher Begründung sollte die Stadt einen Investor zu einer mehrgeschossigen Bauweise zwingen wollen, wo doch großflächiger Einzelhandel normalerweise in Randzonen, Industriegebieten etc. entsteht? Das würde bedeuten, man macht diese Gebiete zu Wohngebieten oder Mischgebieten und sorgt damit: Entweder für eine mangelnde Attraktivität der entstandenen Wohnungen. Oder für eine Ablehnung der Investition beim Investor, die wiederum eine Schlechterversorgung der Bevölkerung und gleichermaßen nicht mehr Wohnraum zur Folge hat. Es bleibt dabei: Der Vorschlag soll nichts weiter sein als die Enteignung von vermeintlich reichen Unternehmen.
Oki | 11.03.13 @ grandnagus. Haben Sie etwas gegen Wohnungen über Verkaufsflächen? Und was hat Ihr Beispiel mit dem Garten oder dem Auto bitte damit zu tun? In Stuttgart fehlt Wohnraum, und es gibt genügend flache Verkaufsgebäude, die man, von der jeweils gegenüberliegenden Seite her, für mehrgeschossigen Wohnraum erschließen könnte.
K.A.Lauer | 18.03.13 Angesichts dessen, dass diese , wie hier bereits festgestellt, überwiegend in Randzonen und Industriegebieten gebaut werden, möglicherweise auch noch mit mangelhaftem Anschluss an den ÖPNV, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand an einer solchen Wohnlage mit Blick auf den heimeligen Parkplatz ein gesteigertes Interesse haben könnte. Jemand mit Kindern vielleicht? Ja klar, die haben dann ja einen großen Spielplatz mit vielen bunten Autos direkt vor der Haustür. Irre Vorstellung!
mobbel78 | 19.03.13 Da die eingeschossigen Gebäude der Discounter, die meist in unattraktiven städtischen Randgebieten gebaut werden, alle in Ständerbauweise und mit Nagelplattenbindern gebaut werden fällt eine Überbauung sowieso aus. Statisch tragende Festbauten gibt es in diesen Gebäuden nur dort, wo Kühlhäuser und Marktleiterbüro angesiedelt sind. Ansonsten gibt es nur Stützbauten (Pfeiler) für den Dachstuhl und keine tragenden Wände.
grandnagus | 08.04.13 @ Oki Nein, natürlich habe ich nichts gegen Wohnungen über Verkaufsflächen :-) Ich habe was dagegen, daß private Investoren zu etwas gezwungen werden sollen, das einen Eingriff in ihre wirtschaftliche und sachliche Autonomie darstellt (insofern sind beide Vergleiche sehr wohl angemessen, denn da geht es genau um diese Tatbestände). Besonders dann, wenn - wie hier nicht nur von mir dargestellt - der Erfolg der Gesamtmaßnahme äußerst zweifelhaft ist.
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