LKW-Parken in Wohngebieten verbieten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

274
weniger gut: -111
gut: 274
Meine Stimme: keine
Platz: 
332
in: 
2013

Immer häufiger parken 7,5-Tonner direkt und tage/-nächtelang vor Wohnhäusern, z. B. in der Lehenstraße, Liststraße oder in der Tulpenstraße. Ein Ärgernis, wenn man aus dem Fenster schaut und nur noch LKW-Plane bzw. Werbefläche sieht. LKW haben in Wohngebieten nichts verloren, sollen auf den Firmengeländen parken.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

6 Kommentare lesen

Wo genau ist das Problem? Nach §12 StVO ist das nicht zu beanstanden.

Wieso ist das eine Sache für den Etat der LHS?

Darunter leidern auch die Anwohner am Wagenburgplatz. Da keine Garagen vorhanden, sind wir gezwungen an der Strasse zu parken und häufig genug werden hier auch Kleinlaster, Anhänger von Gewerbetreibenden oder Kleinbusse tagelang abgestellt. Ebenso parken dort gerne Pendler. Als Anwohner sind wir - vor allem abends nach 19 Uhr - oft gezwungen auf die ebenso stark zugeparkte Ameisenbergstrasse auszuweichen oder sogar bis zur Libanonstrasse die Suche auszuweiten. Sinnvoll wäre es die Zone 30 endlich konsequent einzuhalten, auch durch Rückbau der Wagenburgstrasse in Höhe Wagenburgplatz und gleichzeitig eingezeichnete Parkmöglichkeiten entlang der Strasse zu schaffen

Besonders Werbeanhänger nerven und rauben wertvolle Parkflächen. LKW´s haben in Wohngebieten nichts zu suchen und gehören in den Betriebshof, auf den Speditionshof oder ins Gewerbegebiet.

gilt für alle Wohn-Nebenstrassen: vor allen Dingen sollte das Parken von Anhängern und LKW's(auch Wohnwagen)auf Stunden begrenzt, und nicht für Gewerbetreibende als Dauerstandort genutzt werden.

Schon wieder ein Ärgernis, dass anscheinend nicht nur mich nervt. Bei uns parken die Laster zum Teil noch auf dem Gehweg und das übers ganze Wochenende. Dass das verboten ist, interessiert die Fahrer anscheinend nicht. Und dass die Gehwege dadurch kaputt gehen und die Gehwegreparatur von den Hausbesitzern (!) bezahlt werden müssen, wohl auch nicht. Wie im Vorschlag geschrieben: die LKWs gehören auf das Firmengelände.

@DBQSC:Bin ganz deiner Meinung. Bei uns ist das nämlich genauso.