Nächtliche Ruhestörung durch Gaststätten durch personelle Verstärkung unterbinden

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Kontrollen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

222
weniger gut: -257
gut: 222
Meine Stimme: keine
Platz: 
2285
in: 
2019

Personelle Verstärkung der Gaststättenbehörde um dem Konflikt zwischen Anwohnern und Gaststättenbetreibern besser Herr werden zu können. Gilt nicht nur für Bad Cannstatt, sondern auch für das gesamte Stadtgebiet.

Kommentare

1 Kommentar lesen

Das Hauptproblem bei Gaststätten ist, dass diese in Stuttgart bis 23 Uhr Außenbewirtschaftungen betreiben dürfen. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis dazu wird vom Ordnungsamt erteilt.
Nur verstoßen diese im Regelfall gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz i. V. m. der TA Lärm. In der TA Lärm beginnt, wie regelmäßig obergerichtlich bestätigt, die Nachtzeit um 22 Uhr. Da aber nur diese Erlaubnisse dem Vollzugsdienst und der Polizei vorliegen, werden diese folgerichtig erst ab 23 Uhr tätig. In der Nachtzeit und an Wochenenden ist entsprechend der regelmäßigen Rechtsprechung das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft am größten.
Es soll vielmehr die Verwaltung – insbesondere die für das Gaststättenrecht zuständige Behörde - angehalten werden, endlich die öffentlich-rechtliche Vorschriften (TA Lärm) zu beachten und umzusetzen. In der Nachtzeit liegen im Regelfall durch Außenbewirtschaftung erhebliche Lärmbelästigungen vor. Diese Belästigungen müssen nicht hingenommen werden, da diese bußgeldbewährt sind.
Im Übrigen gehören zum Gaststättenbetrieb auch der Publikums- und Parkverkehr. Das Rumkrakeelen der Gäste (vor der Wirtschaft rauchen usw.) ist dem Gaststättenbetrieb ebenso zuzuordnen.
Die phrasenhafte Begründung der Verwaltung, dass Wirtschaften zulässig sind, verficht nicht. Sonst dürfte jeder Raser sagen, es ist eine Straße und ich darf dort fahren bzw. rasen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird seitens der Verwaltung durchgesetzt. So muss es auch mit dem Lärmschutz sein.
Das wirtschaftliche Interesse der Gaststättenbetreiber muss deshalb dem Gesundheitsschutz der Nachbarschaft zurücktreten.