Nr. 50354 | von: schwarz7 | Stadtbezirk: Stuttgart (gesamt) | Thema: Elektro-Mobilität | Wirkung: Ausgabe Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis (nur gut):402weniger gut: -161gut: 402Meine Stimme: keine Platz: 1006in: 2019Neuauflage der E-Lastenbike Subvention für Familien und Gewerbetreibende bei Abmeldung KFZ. Kommentare 3 Kommentare lesen schwarz7 | 30.01.19 https://www.stuttgart.de/lastenrad Kern der Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind und Alleinerziehenden mit bis zu 2000 Euro bei Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads. Dabei werden 1500 Euro, maximal aber 50 Prozent des Anschaffungspreises, sofort und 500 Euro nach 3 Jahren als "Nachhaltigkeitsbonus" ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Kraftfahrzeug angemeldet war oder in diesem Haushalt in den letzten drei Jahren ein Kraftfahrzeug ersatzlos abgemeldet wurde. Dafür verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger das geförderte E-Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen und durch einen Aufkleber auf die Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart hinzuweisen. Traumstadt | 30.01.19 Sehr gut! Aber auch mehr Abstellmöglichkeiten (überdacht, abschließbar, mit e-Ladestationen) für Lasträder müssen her. Bisher hat man ja NUR an Autos gedacht, jetzt kommt ENDLICH eine neue Form der Nutzung von Fahrrädern und sie wird sich langfristig verbreiten. Ist einfach lässig und macht Spaß! PS33469 | 26.02.19 Es wäre viel besser, wenn man sich von den Lastenrädern wieder trennen könnte. Statt dessen sollten in abgeschlossenen und dafür passend großen Garagen E-Lastenanhänger per Sharing-System ausgeliehen werden können. Diese könnten dann einfach an das eigene Fahrrad angehängt und anschließend dort wieder eingestellt werden. https://www.nuwiel.de/produkt/ https://www.carlacargo.de/en/
schwarz7 | 30.01.19 https://www.stuttgart.de/lastenrad Kern der Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind und Alleinerziehenden mit bis zu 2000 Euro bei Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads. Dabei werden 1500 Euro, maximal aber 50 Prozent des Anschaffungspreises, sofort und 500 Euro nach 3 Jahren als "Nachhaltigkeitsbonus" ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Kraftfahrzeug angemeldet war oder in diesem Haushalt in den letzten drei Jahren ein Kraftfahrzeug ersatzlos abgemeldet wurde. Dafür verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger das geförderte E-Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen und durch einen Aufkleber auf die Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart hinzuweisen.
Traumstadt | 30.01.19 Sehr gut! Aber auch mehr Abstellmöglichkeiten (überdacht, abschließbar, mit e-Ladestationen) für Lasträder müssen her. Bisher hat man ja NUR an Autos gedacht, jetzt kommt ENDLICH eine neue Form der Nutzung von Fahrrädern und sie wird sich langfristig verbreiten. Ist einfach lässig und macht Spaß!
PS33469 | 26.02.19 Es wäre viel besser, wenn man sich von den Lastenrädern wieder trennen könnte. Statt dessen sollten in abgeschlossenen und dafür passend großen Garagen E-Lastenanhänger per Sharing-System ausgeliehen werden können. Diese könnten dann einfach an das eigene Fahrrad angehängt und anschließend dort wieder eingestellt werden. https://www.nuwiel.de/produkt/ https://www.carlacargo.de/en/
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