Nicht bewirtschaftete Gärten zurückkaufen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

449
weniger gut: -109
gut: 449
Meine Stimme: keine
Platz: 
769
in: 
2019

Viele Gärten werden nicht bewirtschaftet, sind überwachsen oder Müllablagerungsplatz. Die Stadt könnte diese zurückkaufen und Mini-Grünanlagen zur Naherholung einrichten.

Kommentare

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Da müsste man erstmal schauen, ob diese Gärten nicht bereits im Eigentum der Stadt Stuttgart sind. Am Beginn der Buchwaldstaffel gibt es z.B. ein Grundstück im Eigentum der Stadt, das seit 20 Jahren zuwuchert und trotz aller Reklamationen nichts unternommen wird.

In Botnang gibt es viele nicht bewirtschaftete Gärten, die Eigentum der Stadt sind.

Ja, am ungepflegten Zustand erkennt man den städtischen Besitz.

und dann verkrault man die Gartenbesitzer in Landschaftsschutzgebieten mit kleinkarierten Auflagen, damit diese auch nicht mehr geplfegt werden und verwildern

Die Grundstücke können erst gekauft werden, wenn bei der Stadt Personal aufgestockt wird, um diese Flächen zu verwalten. Es herrscht aktuell ganz dramatischer Personalmangel und überdimensionierte Zuständigkeitsbereiche. Daher werden oft die Flächen nicht ausreichend gepflegt.
Der Ansatz muss also ganz anders sein: Nach dem jahrelangen Kranksparen der Stadt durch die Verantwortlichen bei Stellenerhaltung, -schaffung und -besetzung ist jetzt endlich Personalaufstockung der Objekt- und Güterverwalter in allen Bereichen der Stadt Stuttgart der verwaltenden Ämter (Garten-, Friedhofs - und Forstamt, Tiefbauamt, Liegenschaftsamt) angesagt! Geld hat die Stadt ja ganz offentsichtlich genug, dank des Personal-Sparwahns der letzten Jahre.

Würde keine Pacht verlangt, sondern ein jährlicher Zuschuss an die Pachter gewährt(Bonus-Prinzip), könnte sich am schlechten Gesamtzustand der Gärten rasch etwas ändern. Der Zuschuss sollte vorbehaltlich gewährt werden, also in Einzelfällen auch wieder zurück gefordert werden dürfen, wenn der Garten verwahrlost wäre.