Es ist fraglich, ob Leuchtreklame in den späten Abend- und Nachtstunden wirkungsvoll sind, beziehungsweise ob diese ihre Zielgruppen erreichen. Leuchtreklame sorgen in den Wohn- und Gewerbemischgebieten oftmals für das nächtliche Ausleuchten der umliegenden Wohnungen. Daher sollten LED-Werbetafeln oder Werbe-Monitore zwischen 22 und 6 Uhr generell abgeschaltet werden, sofern das Gewerbe zu dieser Zeit nicht betrieben wird. Ausnahmen sollen möglich sein (zum Beispiel bei Tankstellen).
Diese Maßnahme würde der Energieeinsparung dienen. Auch wenn ein ähnlicher Vorschlag von der Verwaltung 2015 mit der Begründung abgelehnt wurde, dass bereits genehmigte Leuchtreklame für zehn Jahre nicht verändert werden können, so könnte man jetzt eine Änderung auf den Weg bringen, die zumindest neu genehmigte Reklame in dieser Hinsicht einschränkt. Langfristig könnte damit eine Reduzierung der unnötigen nächtlichen Beleuchtung erreicht werden.
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