Alle Schulsporthallen am Wochenende für Vereine öffnen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sporthallen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

625
weniger gut: -61
gut: 625
Meine Stimme: keine
Platz: 
268
in: 
2019

In Stuttgart ist es für Vereine so gut wie unmöglich noch freie Zeiten zum Training in Sporthallen zu bekommen. Wird eine Halle abgerissen oder umgebaut, kann das Sportamt keinen Ersatz anbieten. Um die Situation zu entschärfen und den Vereinen zusätzliche Trainingszeiten zu ermöglichen, sollten alle Sporthallen von Schulen auch an den Wochenenden nach Anmeldung offen stehen. (Beispiel: Turnhalle der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule in Möhringen)

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Entsprechend der vom Gemeinderat beschlossenen „Allgemeinen Überlassungsbestimmungen für Schul- und Schulsportanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart“ vom 01.09.2017 („ABs“) werden Schulsportstätten für den Sportübungsbetrieb montags bis freitags bis 22:00 Uhr zur Verfügung gestellt, d.h. dass der Sportübungsbetrieb an Wochenenden grundsätzlich ausgeschlossen ist (siehe nachfolgende „ABs § 4, (2) 2“).

§ 4 Nutzung des Vertragsgegenstands
(2) Die Schul-und Schulsportanlagen werden grundsätzlich zu folgenden Zeiten (einschließlich Umkleiden und Aufräumarbeiten) zur Verfügung gestellt:
1. Schulräume werktags bis 22:00 Uhr.
2. Schulsportstätten für den Übungsbetrieb montags bis freitags bis 22:00 Uhr.
3. Sporthallen werktags bis 22:00 Uhr, sonn-und feiertags bis 19:00 Uhr.
4. Turn-und Versammlungshallen für Veranstaltungen bis 01:00 Uhr, in Ausnahmefällen bis 02:00 Uhr.

An Wochenenden werden vom Schulverwaltungsamt alle Sporthallen für den Sportspielbetrieb sowie alle Turn- und Versammlungshallen für Veranstaltungen überlassen. (siehe „ABs § 4, (2) 3. und 4.“) Darüber hinaus stellt das Schulverwaltungsamt seit 2014 im Rahmen eines Pilotversuchs weitere sechs Turnhallen ausschließlich mit Schlüsselverantwortung und ohne Schulhausbetreuung sowie ohne Sonderreinigung zur Verfügung.

Bei einer generellen Öffnung aller 92 Schulturnhallen für den Sportübungsbetrieb an Wochenenden müssen vorab insbesondere folgende Rahmenbedingungen geklärt und vom Gemeinderat der LHS beschlossen werden:

• Entsprechende Anpassung der Allgemeinen Überlassungsbestimmungen („ABs“)
• Ausreichende Stellenkapazitäten und finanzielle Mittel, z.B. für Reinigung.
• Klärung des Themas Lärmimmissionen insbesondere an Sonntagen

Kommentare

3 Kommentare lesen

Ich finde den Vorschlag gut, der noch erweitert werden kann und zwar, dass Sporthallen den Vereinen auch in den Schulferien zur Verfügung zu stellen und nicht nur mit Ausnahmeregelungen, sondern regulär.

Sicherlich wäre das gut - jedoch müssen dafür auch die entsprechenden Stellen (Hausmeister etc.) geschaffen und bezahlt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Dann mögen die Vereine doch bitte auch Vollkosten dafür bezahlen, aber das wollen sie ja ganz sicher nicht.