Fußgänger:
Junge, gesunde Erwachsene; Kinder und Jugendliche; Senioren, mit und ohne Gehhilfe; Behinderte; Eltern mit Kinderwagen oder freilaufenden Kleinkindern; (radfahrende Kinder unter 10 Jahren, auch in Begleitung Erwachsener)
Zu Fuß gehen:
möglichst zügig von A nach B gehen; bummeln, schlendern; rasten, schauen, ratschen; (für andere nicht erkennbar) unvermittelt die Geschwindigkeit oder Richtung ändern (z.B. weil das Schuhbandl aufgegangen ist, einem etwas in den Sinn kommt)
Zu Fuß gehen ist gesund, sozial verträglich, ökologisch vorteilhaft. Auch Wege, die großteils mit dem Auto oder dem ÖPNV zurückgelegt werden, enthalten häufig Etappen/Abschnitte, die gegangen werden. Zu Fuß geht man mit bis zu 6 km/h, eilige Geher wollen langsame Fußgänger überholen. Bei Begegnung soll sich kein Fußgänger genötigt sehen bzw. gezwungen sein, auf die Fahrbahn auszuweichen.
Fußgänger können sich durch Radfahrer erschrecken und/oder sich von diesen belästigt, gefährdet oder behindert fühlen. Fußwege (und Fußgängerzonen) sollten von allen Menschen als sicher empfunden werden; dass man an quasi jeder Kreuzung die Fahrbahn queren muss und dort durch Falschparker (die die Sicht verbauen oder zu unsicheren Umwegen zwingen) und/oder flotte Autofahrer gefährdet werden kann, ist schlimm genug.
Forderungen:
-Ausreichend breite Gehwege, ausschließlich für Fußgänger;
-Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen;
-Sichere Radfahrbedingungen auf der Fahrbahn, gegebenenfalls separater Radweg;
-Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Straßenrand, z.B. Parkbucht;
-Falschparken zulasten von Fußgängern konsequent ahnden.
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