Seit Jahren geschieht immer noch zu wenig gegen die Beseitigung von Obdachlosigkeit in Stuttgart. Dies ist immer noch ein unwürdiger Zustand!
Wenn die Stadt Stuttgart für fremde Flüchtlinge, die zu 70 % keine Asylberechtigten sind, also kein Bleiberecht in Stuttgart haben, in den letzten Jahren Zig Millionen Euro für Systembauten ausgeben kann, dann müsste man doch meinen, das man zumindest genauso Geld für die Beseitigung der Obdachlosigkeit von Stuttgartern ausgeben kann. Auch die Gemeinderäte von Stuttgart sind von den Stuttgarter Bürgern gewählt und diesen in erster Linie verpflichtet. Obdachlosigkeit, z.B. wegen Fehlens bezahlbaren Wohnraums, durch den Verlust des Arbeitsplatzes, durch Scheidung, durch Schicksalsschläge, durch Alkohol- und Spielsucht kann inzwischen beinahe jeden Stuttgarter Bürger treffen.
Bei der Erarbeitung und Umsetzung dieses Gesamt-Konzeptes durch die Stadt Stuttgart sind die folgenden Maßnahmen wichtig:
1. Eine schonungslose Bestandsaufnahme mit jährlicher Ermittlung der genauen Zahl der obdachlosen Bürger in Stuttgart.
2. Ausarbeitung der städtischen Maßnahmen um den Verlust der Wohnung - insbesondere bei Alleinstehenden - zu verhindern und bereits Obdachlosen wieder eine Wohnung zu verschaffen und sei es, dass die für Flüchtlinge geschaffenen Systembauten, die dafür nicht mehr gebraucht werden, obdachlosen Stuttgartern zur Verfügung gestellt werden.
3. Die bisherigen Hilfsleistungen für wohnungslose Mitbürger durch die Stadt Stuttgart, durch kirchliche, karitative und andere Organisationen, durch sozial engagierte Mitbürger und Firmen in Stuttgart sind zu ermitteln und zur Erhöhung der Effektivität aller Maßnahmen zusammenzuführen.
4. Jährlich ist dieses so gefundene und umgesetzte Gesamt-Konzept zur Vermeidung oder Beseitigung der Obdachlosigkeit in Stuttgart auf seine Wirksamkeit durch die Stadt Stuttgart zu überprüfen und diese Überprüfung im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Stuttgart zu veröffentlichen.
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