Helfen Sie mit bei der Beseitigung der städtebaulichen Missstände im Sanierungsgebiet Botnangs!

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Stadtbezirk: 
Botnang
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

139
weniger gut: -76
gut: 139
Meine Stimme: keine
Platz: 
2775
in: 
2019

Botnanger-Mitte kann auch nach 15 Jahren mit dem Abbruch der Altbauten nicht begonnen werden.
Auch die beiden - im Rahmen des Neuordnungskonzepts des Sanierungsgebiets „Botnang 1 Franz Schubert Straße“ im Internet ersichtlich geplanten - Neubauten der Seitenangrenzer bleiben dem Hausschwamm derselben Nachbarn ausgesetzt. Zwar können die Mittel zu Beseitigung der städtebaulichen Missstände auf beiden Grundstücken (Hier: 18 Jahren des Leerstands eines vom Hausschwamm zerstörten Hauses, ebenso wie für Ausrottung des Hausschwamms im Haus dessen Ursprungs) vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung jede Zeit bewilligt werden. Leider fehlt nach wie vor hierzu erforderliche Mitwirkung der sachlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Bitte stimmen Sie dieser Aufforderung im Bürgerhaushalt zu!
Wecken Sie mit Ihrer Stimme die Bauaufsichtsbehörde aus deren Augen-verschließen-Lethargie zur Mitwirkung im Interesse unserer Stadt und der Gemeinde Botnang!
Damit keine Grundstücke ungenutzt und abgewertet brachliegen, keine Häuser im Ortskern von Botnang durch zerstörerischen Schimmelbefall unbewohnbar gemacht werden und selbst die angrenzenden Grundstücke weiter gefährden.
Sagen Sie „Jetzt reicht‘s!“ der „Null Bock darauf“-Stimmung der Bauaufsichtsbehörde und „Halt!“ dem Gebäudefresser – Hausschwamm und ähnlichem Schimmelbefall!
Helfen Sie mit, damit alle Sanierungs- und Bauwilligen im Sanierungsgebiet von städtischen Zuwendungen erfolgreich profitieren können!
Verhindern Sie mit Ihrer Stimme die vergeblichen erheblichen Investitionen in den Bau von Häusern, die bald darauf wegen Schimmelbefall leer stehen und zerfallen müssen!
Unterstützen Sie unseren Oberbürgermeister und die Bezirksratsvorsitzende Botnangs bei Beseitigung städtebaulichen Missständen und Verwirklichung der Baupläne im Sanierungsgebiet „Botnang 1 Franz Schubert Straße“ unserer Landeshauptstadt!
Unterbreiten Sie Ihre eigenen Vorschläge hinzu!“

Kommentare

6 Kommentare lesen

Die Beschwerden an "Gelbe Karte " zu senden, muss erfahrungsgemäß als nicht sachdienlich bewertet werden. Indem die Beschwerden an den Schadensverursacher geleitet werden, wird der Bock zum Gärtner gemacht. Im Ergebnis verbleibt alles beim Alten.
Das Weiterleiten der eklatanten Fälle direkt an die Aufsichtsperson, z.B. im Wohnungsbau an den Baubürgermeister oder Oberbürgermeister der LHS beseitigt denklogisch schneller den Schaden.

Wir sehnen uns herbei die alte Landesbauordnung vor Einführung des Kenntnisgabeverfahrens und der einfachen Baugenehmigung.

Selbstverständlich mit Beibehalten der letzten Erneuerungen für Pkw und Fahrradstellplätze, Behinderten und Kinderspielplätze.

Denn Vertrauen ist gut, aber die Kontrolle ist doch besser! Insbesondere im Blick darauf, dass die Klagen der Bauaufsichtsbehörde über Zeitmangel und Arbeitsüberlastung blieb wie bisher, während den Spekulationen mit Erforderlichkeit oder Nichterforderlichkeit der Baugenehmigung wie willkürlichen Befreiungen von zwingend erforderlichen Bauvorschriften wurden Tür und Tor geöffnet. Sowohl das Baurechtsamt als auch das Regierungspräsidium versuchen stets, die Bürger mit dem Hinweis auf erheblichen Kosten vor Antragstellungen und Widersprüchen abzuhalten. Dabei hätten sich diese erübrigt, wenn beide Behörden sich selbst an die Landesbauordnung und BauGB des Bundes strickt halten würden. Darüber hinaus hätten die beiden Behörden mehr Zeit für ordnungsgemäße Bürgerberatung.

Was unakzeptable Vergeudung der Mittel aus dem Haushalt durch Bauaufsichtsbehörde betrifft
vgl. Vorschläge: https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/51510,53633,53696
Die Bürger unserer Stadt werden gebeten, unserem Mittelersparnisvorschlag bereits
beim Baurechtsamt mit „gut für unsere Stadt“ zu zustimmen.

Laut Moderation „Die Vorschläge 53633 und 53696 können nicht kommentiert werden“ in positiver Kenntnis der Erfolglosigkeit deren „Gelben Karte“ – Bearbeitung, wonach die Bauaufsichtsbehörde erneut klarstellt, dass die, seit 215 Jahren bestehenden städtebaulichen, Missstände im Sanierungsgebiet Botnang 1, gegenwärtige und künftige Gefährdung allen angrenzenden Häusern des „schadensträchtigen Bauwerks“, ebenso wie die Verhinderung der beabsichtigten Neubauten auf drei nachbarlichen Grundstücken, sie nicht interessieren.
Während einer Anordnung der Bauaufsichtsbehörde auf Herstellung der baurechtmäßigen Zustände nach dem Polizeigesetz den - für eigenes Haus verantwortlichen - Eigentümern, langjährigen Untätigkeits- und Handlungsstörern, ausreichen würde.
Es muss jedem vernünftig und gerecht denkenden Bürger im Blick auf Wohnungsmangel in der Landeshauptstadt Stuttgart einleuchten, dass Sich-Heraushalten der Bauaufsichtsbehörde aus Beseitigung der, verheerenden, seit 15 Jahren positiv bekannten, städtebaulichen - Missständen völlig unakzeptabel ist.
Insoweit der Bauherr trotz 5-maliger Verlängerung seiner Baugenehmigung keine Baufreigabe bekommt, seit 18 Jahren sein Grundstück wirtschaftlich nicht nutzen kann, falsch beratend durch dasselbe Baurechtsamt, alle seine Ersparnisse in der Höhe von dreifachen Kosten seines Hausabbruchs in der Auseinandersetzung um Grundstücksbebauung im Zivil- und im öffentlich-rechtlichen Verfahren verlor, selbst zur Miete wohnt, während er die Grundsteuer für sein unbewohnbares Hauses bereits das 19-te Jahr an die Stadt bezahlen muss.
Im Bürgerhaushalt darf über unberechtigtes Vergeuden der Steuergelder der Bürger aus dem Haushalt von Bediensteten des Baurechtsamts demokratisch diskutiert und auf Missstände in der Verwaltung mit Mittelverschwendung aufmerksam gemacht, angeprangert werden.
Die Bürger müssen sich auf die Bediensteten der Bauaufsichtsbehörde ihrer Stadt verlassen. Es gehört nicht zu den Aufgaben des privaten Nachbarn, allgemein über die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu "wachen", um jegliche Realisierung rechtswidriger Bauvorhaben im Widerspruch zu Landesbauordnung und DIN-Vorschriften in der Nachbarschaft zu verhindern.
Es käme der Allgemeinheit, dem öffentlichen Belangen und dem Stadthaushalt mit Sicherheit zugute, wenn viele Bürger der Vermeidung des Haushaltsmittelverbrauchs seitens der Verwaltung für Bearbeitung der behördenseits erzwungenen Beseitigungsanträgen, Widersprüchen und Klagen der Bürger unserer Stadt vor dem Verwaltungsgericht mit „gut für unsere Stadt“ zustimmen würden.

Vielleicht hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde!

Danke für den Hinweis! Die Frage ist, an wen denn sollte die Dienstaufsichtsbeschwerde gerichtet werden?
Eine Erklärung aller damit befassten Amtsbediensteten für befangen im Frühjahr 2016, wurde vom Baubürgermeister Pätzold ungehend als unbegründet zurückgewiesen. Die Beschwerden über Amtspflichtverletzung fallen offensichtlich in den Zerreiswolf hinein, um beim OB Kuhn nicht anzukommen.