Konzept für Subkultur

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

569
weniger gut: -138
gut: 569
Meine Stimme: keine
Platz: 
45
in: 
2013

Seit der Schließung der Röhre und anderer Spielstätten für Subkultur v. a. in Folge der Baumaßnahmen fehlt Stuttgart ein funktionierendes Konzept für die Bereitstellung von Flächen und Veranstaltungsorten für Konzerte und anderen kleinkulturellen Veranstaltungen im Bereich der Subkultur. Mit Subkultur sind hier Kulturformen gemeint, die neue Impulse bringen, sich im alternativen/experimentellen/kreativen Bereich bewegen, zunächst nur von einem kleinen alternativen Publikum wahrgenommen werden, die aber nach einem Etablierungsprozess auch die Kultur der breiten Masse bereichern können. Die Röhre als Paradebeispiel bot eben gerade für Musikkünstler in der Entwicklungsphase oder auch für ältere Kultgruppen die geeignete Bühne. Nun machen solche Künstler leider häufig einen großen Bogen um Stuttgart, weil Spielstätten für Konzerte mit ca. 100 bis 500 Zuschauer fehlen. Die Folge ist eine Verflachung der Stuttgarter Kulturszene.

Die Stadt muss also in einem umfassenden Konzept geeignete Flächen für Veranstaltungen jeder Größenordnung zur Verfügung stellen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Informationen zur kreativen Zwischennutzung von leer stehenden Gebäuden - auch im Bereich Kultur - hat die Abteilung Wirtschaftsförderung in einem Leitfaden für kreative Zwischennutzer zusammengestellt. Nähere Informationen sind unter http://www.stuttgart.de/zwischennutzung erhältlich.

Zu den Wagenhallen liegt zwischenzeitlich ein Konzept vor, das Basis für die weitere Vorgehensweise ist. Angesichts der sich abzeichnenden Kostensteigerungen wird derzeit untersucht, ob es eventuell alternative Sanierungsmöglichkeiten gibt.

Bei den Gesprächen am "Runden Tisch" mit den Gaststättenbetreibern findet ein regelmäßiger Austausch v.a. zu Sicherheitsfragen statt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik befasst und im Rahmen der Haushaltsplanungen dafür ausgesprochen, beispielsweise die Wagenhallen auch künftig als Raum für die Kunst bestehen zu lassen. Für die Umsetzung eines Nutzungskonzepts und für Instandsetzungsmaßnahmen in 2014/2015 wurden 5,5 Mio. Euro eingestellt. Desweiteren wird die kulturelle Förderung insgesamt ausgebaut. Darüber hinaus trifft sich die Stadtverwaltung vierteljährlich mit den Clubbetreibern zu einem Runden Tisch "Innenstadt bei Nacht". Hier werden Probleme besprochen und gemeinsame Lösungen erarbeitet.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

s. Beantwortung zu Vorschlag Nr. 3986: Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen

Einleitung
Die sogenannte Subkultur als eine Kultur-, bzw. weiter gefasst, auch Lebensform abseits des „Mainstreams“, benötigt von einer Stadtverwaltung in erster Linie die Ermöglichung eines „kreativen Milieus“. Hierunter fallen u. a. Kreativräume oder auch gezielte finanzielle Förderungen.

Bau-/Ordnungsrechtliche Aspekte
Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch ordnungsrechtliche und baurechtliche Belange zu beachten. Ganz speziell bei den Clubbetrieben stellt sich vor der Frage der gaststättenrechtlichen Konzession die Frage der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit und Genehmigung der Vergnügungsstätte. Denn die räumlichen Voraussetzungen sind eine Basis für die gaststättenrechtliche Konzession.

Auch die angesprochene Stellplatzregelung beruht auf baurechtlichen Vorschriften.
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren muss unter anderem eine entsprechend der Nutzung erforderliche Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen und auch die Verträglichkeit der beantragten Nutzung mit anderen benachbarten Nutzungen nachgewiesen werden. Hierzu ist je nach Standort zum Beispiel durch eine Schallimmissionsprognose nachzuweisen, dass die umliegende Wohnbevölkerung durch den Betrieb der Gaststätte oder des Clubs nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Das Regelwerk hierzu ist die „Technische Anlage: Lärm“ zum Bundesimmissionsschutzgesetz, welches bundesweit gilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, kann das Baurechtsamt den Betrieb nicht genehmigen.

Die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze wird vom Baurechtsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach Maßgabe der „VwV Stellplätze“ des Landes auf Grundlage der eingereichten Grundrisse und der Nutzungsbeschreibung ermittelt. Bei gastronomischen Betrieben hiervon abzuweichen, erscheint im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit anderen Nutzungen und das real vorhandene Erfordernis einer Regelung des durch Gaststätten und Diskotheken ausgelösten Parkierungsbedarfs nicht sachgerecht.

Die fehlende Möglichkeit, bei Diskotheken die Einbindung in das ÖPNV-Netz mindernd in Anrechnung bringen zu können, ist ebenfalls in der „VwV Stellplätze“ geregelt. Eine abweichende Handhabung im Rahmen der Baugenehmigung widerspräche dieser Vorgabe, die von der obersten Baurechtsbehörde zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns erlassen wurde.

Auch die Forderung, die Sperrzeitregelung an die modernen Lebensverhältnisse der Stadt anzupassen, ist nicht ohne weiteres umsetzbar:
Der Gesetzgeber hat die Sperrzeitregelung zuletzt zum 01.01.2010 geändert. Einheitlich gilt damit eine gesetzliche Sperrzeit zwischen 03.00 Uhr und 06.00 Uhr, in den Nächten zum Samstag und Sonntag abweichend von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Damit ist umfangreich auf die modernen Lebensverhältnisse eingegangen worden. In begründeten Fällen können hiervon auch Ausnahmen zugelassen werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelungen nicht automatisch für Außenbewirtschaftungen gelten, da hier auch der Nachbarschaftsschutz und die Nachtruhe zu berücksichtigen sind.

Konkret zum Zapata
Nach unserer Kenntnis wurde der Mietvertrag für das ZAPATA vom Eigentümer des Gebäudes beendet. Voraussetzung für eine Erweiterung der Betriebszeiten beim ZAPATA wäre wie oben ausgeführt eine belastbare, positive Schallimmissionsprog-nose gewesen. Diese konnte in der Vergangenheit trotz mehrfacher Versuche nicht vorgelegt werden. Um das Zapata wieder eröffnen zu können, sind umfangreiche Investitionen im Bereich des Brand- und Lärmschutzes sowie im Technikbereich notwendig. Die Stadtverwaltung prüft dies inzwischen und ist auch mit möglichen pri-vaten Investoren im Kontakt.

Service zum Raummanagement
Die städtische Wirtschaftsförderung bietet den Service des Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements. Ziel ist es, leer stehende Flächen unterschiedlicher Prägung mit vorwiegend kreativen Nutzungen zu beleben.
Das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement verknüpft Kreativschaffende mit entsprechenden Flächenangeboten, vermittelt zwischen Eigentümern und Nutzern und übernimmt verwaltungsintern Lotsenfunktion zu genehmigenden Ämtern. Die Aktivitäten fokussieren auf die Vermittlung von Büro- und Gewerbeflächen.

Voraussetzung für eine Vermittlung ist das Interesse der Flächeneigentümer an einer Vermietung an Kreativnutzer sowie die Einbringung eines belastbaren Nutzungskon-zepts durch die Interessenten. Parallel unterstützt das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement kreative Vorhaben, die eigeninitiativ eingebracht und umgesetzt werden, z. B. im Genehmigungsverfahren.

Die Suche nach dauerhaften Veranstaltungsstätten und Eventlocations mit kommerziell orientierter kultureller und/oder gastronomischer Ausrichtung im Sinne von Clubs ist nicht Teil des Aufgabenspektrums.
Das Leerstandsmanagement hat aktuell keine verfügbaren Flächen in seinem Portfolio. Grundsätzlich sind bei der Konzeption von Veranstaltungsstätten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorgaben durch die Nutzer einzuhalten. Sollten sich geeignete Flächenpotenziale ergeben, kann das Leerstandsmanagement im Sinne der oben geschilderten Vermittlungs- und Lotsentätigkeit aktiv unterstützen.

Fördermöglichkeiten durch das Kulturamt
Das Kulturamt verfügt über Fördermittel für kulturelle Projekte. In den Bereichen Theater, Musik, Literatur und Interkultur werden diese einmal jährlich mittels einer Fachjury vergeben. In den übrigen Bereichen ist eine unterjährige Vergabe möglich. Neue künstlerische Ansätze, wie sie in der sogenannten Subkultur häufig entwickelt werden, sind dem Kulturamt wichtig und daher ein Schwerpunkt in der Förderung.

Bereits vorliegende Anträge, Vorschläge und Stellungnahmen:
Bürgerhaushalt 2011: Vorschlag 116 Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations; Antrag und StN 287/2012 der GR-Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: "Lang Lang Länger Anspruch und Wirklichkeit eines Kulturstandortes;

Kommentare

3 Kommentare lesen

Genau! Das finde ich auch! Es fehlen die kleinen Kulturcafés, in denen (regionale) Bands auch mal für ein kleineres Publikum spielen können!

Subkultur und Bürgerhaushalt ist ein Oxymoron, sorry! Das erinnert mich an das "Autonome Zentrum", das hier um Steuergelder bettelt ; )