Schulen sanieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sanierung, Schulbau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

776
weniger gut: -31
gut: 776
Meine Stimme: keine
Platz: 
80
in: 
2019

Schulen zumindest soweit sanieren, dass Grundbedürfnisse wie funktionierende Sanitärräume und kein Schimmel vorhanden sind.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Sanierungsstau an den Stuttgarter Schulen wird im Zuge des Sonderprogramms Schulsanierungen schrittweise abgebaut. Für die Jahre 2020 und 2021 sind Sanierungsvorhaben im Umfang von je 40 Mio. EUR pro Jahr geplant.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des vom Gemeinderat beschlossenen Sonderprogramms Schulsanierungen wird der Sanierungsstau schrittweise abgebaut.

Die Streckung des Schulsanierungsprogramms bis 2026 ist Folge der derzeit schwierigen Angebotssituation bei Bau und Handwerk. Zudem benötigen Sanierungen bei Schulbauten längere Zeit, weil sie vorzugsweise in den Schulferien – unter Berücksichtigung der Ferienbetreuung – stattfinden und sich deutlich komplexer gestalten als ursprünglich angenommen.

Die Verwaltung informiert die Schulen regelmäßig über den jeweiligen Planungsstand der Sanierungs- bzw. Investitionsmaßnahmen.

Um unabhängig vom Sanierungsprogramm an den Schulen dringende Unterhaltungsmaßnahmen vornehmen zu können, stehen im Grundbudget des Baulichen Gebäudemanagements des Schulverwaltungsamtes jährlich pro Schule durchschnittlich rund 100.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird jährlich, dem Prinzip der Vorsicht entsprechend, den jeweils erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen einer Schulanlage angepasst und kann in begründeten Einzelfällen umgeschichtet werden. Vorrangig müssen diese Mittel zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und zur Herstellung der Verkehrssicherheit unserer Gebäude, Sportstätten und Außenanlagen verwendet werden.

Das Schulverwaltungsamt ist bemüht, Verfahren weiter zu beschleunigen und ist hierzu auch mit anderen Ämtern der Verwaltung im Gespräch. Um die Abwicklung von Baumaßnahmen weiter zu vereinfachen, konnte erreicht werden, dass Malerarbeiten bis zu einer Auftragsobergrenze von 12.500 Euro nun auf Antrag der Schulleitung direkt durch das Bauliche Gebäudemanagement des Schulverwaltungsamts – unabhängig vom Hochbauamt – beauftragt werden können.

Die genannten Maßnahmen sind zur Überbrückung des Zeitraums bis zu einer umfassenden Sanierung gedacht und entsprechend vorgesehen. Aus diesem Grund können diese nur in Einzelfällen und bei dringendem Bedarf erfolgen. Eine Stückelung von Aufträgen ist aus vergaberechtlichen Gründen unzulässig.

Kommentare

4 Kommentare lesen

Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Schade, dass so etwas seinen Weg in den Bürgerhaushalt finden muss.

Wichtiges Thema. Ausreichend und funktionierend sollten sein: Licht, Waschbecken, WCs, Sanitärartikel (Handtücher, Seife, Toilettenpapier) und das alles in der richtigen Höhe (Grundschule niedriger als bei weiterführenden Schulen). Und natürlich nicht gesundheitsgefährdend (Schimmel).

Peinliches Thema. Da wird die Stadt ihrem sozialen Auftrag nicht gerecht! Eher werden für teures Geld Radwege teils sogar doppelt gebaut!

Beim Sanieren sollte auch die Wärmedämmung nicht vergessen werden, auch dafür gehen die Schüler*innen von Friday for Future mit Recht auf die Straße!