Platz:
323
in:
2019
Entgegen dem Bäderentwicklungsplan 2030 mit reduzierten Öffnungszeiten der Hallenbäder für die Öffentlichkeit muss mehr Fachpersonal für den Bäderbetrieb eingestellt werden und deren Bezahlung an die Vergütung anderer Kommunen und an den Lebenshaltungskosten in Stuttgart angepasst werden. Auch ist eine Freistellung der Fachkräfte in den nicht so stark besuchten Wintermonaten bzw. eine befristete Beschäftigung zu unterlassen, sondern unbefristete Einstellung vorzusehen.
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