Die Stadt Stuttgart fordert die Landesregierung in einer Resolution dazu auf §45 der Gemeindeordnung (die Wahl von Bürgermeistern bzw. Oberbürgermeistern) zu wie folgt zu ändern:
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in welchem der Bürgermeister nicht die absolute Mehrheit der Stimmen benötigt, um gewählt zu werden. Erhält keiner der Bewerber die absolute Mehrheit, gibt es in allen anderen Bundesländern eine Stichwahl der zwei bestplazierten, allein in Baden-Württemberg gibt es zwar auch einen zweiten Wahltermin, allerdings ist dieses keine Stichwahl, sondern eine simple Nachwahl.
Auch in Baden-Württemberg sollte es eine Stichwahl geben, um sicherzustellen, dass der Gewählte die absolute Mehrheit der Stimmen hat. Allerdings kann man auf einen 2. Wahltermin verzichten (und hierbei wäre Stuttgart bundesweit in einer modernen Vorreiterrolle, in anderen Staaten wurden in den letzten Jahren zahlreiche Wahlsysteme dahingehend modernisiert, bis hin zur Wahl von Staats- und Regierungschefs), wenn bei der Wahl jeder Wähler von vornherein eine "Ersatzstimme" hat, welche dann zählt, wenn eine Stichwahl nötig wäre. Insgesamt würde diese Reform nicht nur die demokratische Legitimation des Bürgermeisters erhöhen, sondern zusätzlich noch die Kosten eines zweiten Wahltermins einsparen.
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