Wahlverfahren bei der Wahl des Oberbürgermeisters ändern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

118
weniger gut: -48
gut: 118
Meine Stimme: keine
Platz: 
486
in: 
2011

Die Stadt Stuttgart fordert die Landesregierung in einer Resolution dazu auf §45 der Gemeindeordnung (die Wahl von Bürgermeistern bzw. Oberbürgermeistern) zu wie folgt zu ändern:

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in welchem der Bürgermeister nicht die absolute Mehrheit der Stimmen benötigt, um gewählt zu werden. Erhält keiner der Bewerber die absolute Mehrheit, gibt es in allen anderen Bundesländern eine Stichwahl der zwei bestplazierten, allein in Baden-Württemberg gibt es zwar auch einen zweiten Wahltermin, allerdings ist dieses keine Stichwahl, sondern eine simple Nachwahl.

Auch in Baden-Württemberg sollte es eine Stichwahl geben, um sicherzustellen, dass der Gewählte die absolute Mehrheit der Stimmen hat. Allerdings kann man auf einen 2. Wahltermin verzichten (und hierbei wäre Stuttgart bundesweit in einer modernen Vorreiterrolle, in anderen Staaten wurden in den letzten Jahren zahlreiche Wahlsysteme dahingehend modernisiert, bis hin zur Wahl von Staats- und Regierungschefs), wenn bei der Wahl jeder Wähler von vornherein eine "Ersatzstimme" hat, welche dann zählt, wenn eine Stichwahl nötig wäre. Insgesamt würde diese Reform nicht nur die demokratische Legitimation des Bürgermeisters erhöhen, sondern zusätzlich noch die Kosten eines zweiten Wahltermins einsparen.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Auf den 2. Wahltermin kann man nicht verzichten, denn bei der Stichwahl hat man nur die Auswahl zwischen zwei Kandidaten. Das funktioniert mit der "Ersatzstimme" nicht, da man ja idealerweise ( ;-) ) bei der ersten Wahl noch nicht weiß, welche zwei das sein werden.

Beispiel:
Es gibt 4 Kandidaten: A, B, C und D. Ich wähle mit meiner normalen Stimme Kandidat A und mit meiner "Ersatzstimme" auch.

Fall 1: A und B sind die beiden bestplatzierten Kandidaten. In einer Stichwahl würde ich auch wieder für Kandidat A stimmen, das Ergebnis wäre also das gleiche.
Fall 2: B und C sind die beiden bestplatzierten Kandidaten. In diesem Fall ist meine "Ersatzstimme" verloren, obwohl ich vielleicht schon einen der Kandidaten bevorzugt hätte.

Um da zu vermeiden, müssten man eine Priorisierung aller Kandidaten für eine eventuelle Stichwahl angeben, damit die beiden richtigen darunter sind. Das wäre aber sicher für viele Wähler kaum nachvollziehbar, sehr kompliziert bei der Auszählung und meiner Ansicht nach kaum mehr demokratisch als eine Wahl, bei der gleich derjenige mit der relativen Mehrheit gewinnt. Wenn schon Stichwahl, dann richtig!

Ja, wirklich? Die Stadt Stuttgart kann die Gemeindeordnung gar nicht ändern. Es handelt sich um ein Landesgesetz. Der Vorschlag ist hier an der falschen Stelle.