Die auf die Bebauung von Grundstücken erhobene Grundsteuer soll sich nach der Energieeffizienz der Gebäude richten: Ist die Heizung und Beleuchtung der Gebäude energieeffizient und verbraucht dadurch wenig Energie, so soll die Grundsteuer niedriger ausfallen als für eine Gebäude in dem Energie verschwendet wird.
Die Grund- und Hauseigentümer hätten einen Anreiz Energie zu sparen und Altbauten energetisch zu sanieren. Dadurch würden CO2-Emissionen vermieden, das Klima geschützt, Ressourcen geschont, die Energieeffizienz der Gebäude erhöht und die Abhängigkeit Stuttgarts von Energieimporten reduziert.
Diese energiegekoppelt Grundsteuer könnte so bemessen sein, dass der Stadt Stuttgart keine finanziellen Einbußen im Vergleich zur jetzigen Grundsteuer entstehen.
Sollte die Stadt Stuttgart keine Rechtsgrundlage haben, eine solche Steuer zu erheben, so soll der Gemeinderat einen Appell an Bund und Land richten, dafür eine Rechtsgrundlage zu schaffen.
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